AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.04.2026 03:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a06d309d-a440-433d-9232-e68d7fa0095d/

Ausschreibung von 061 Schwachstrom für den Neubau der Feuerwache "Herrenweide" in Glückstadt

Notice-ID: a06d309d-a440-433d-9232-e68d7fa0095d · Procedure-ID: 6f65dd98-fcc6-4f04-963a-6df9656b5f30

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Glückstadt, Glückstadt
Veröffentlicht
16.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45231000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Feuerwache Glückstadt mit 17 Einstellplätzen. Um dem geplanten Tunnel der angedachten Elbquerung der Autobahn 20 zwischen Drochtersen und Glückstadt Rechnung zu tragen, werden zusätzlich innerhalb des Neubaus Räumlichkeiten und Strukturen für eine Tunnelfeuerwehr (hauptamtliche Feuerwehr) vorgehalten. Das Gebäude besteht aus 2-erdgeschossig orthogonal zueinander angeordneten Fahrzeughallen, einem 2-geschossigen Hauptgebäudeteil und einem 3-geschossigen Kopfgebäudeteil. Inhalt dieser Ausschreibung sind Schwachstromanlagen. Der Leistungsumfang der Ausschreibung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Mit der Ausführung ist gemäß Bauzeitenplan zu beginnen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Mittel nicht ausreichend

Verfahrensverlauf — alle 4 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).