AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von Trafo- und Knotendifferentialschutzgeräten inklusive Reparatur- und Serviceleistungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stromnetz Berlin GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Frist (Submission)
- 23.11.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 31210000 — Elektrische Ausrüstung
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 1.300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Lieferung von TDIFF- und KDIFF-Schutzgeräten (TDIFF = Transformatordifferenzialschutz, KDIFF = Knotendifferenzialschutz) mit vorinstallierter Software und die Lieferung eines Bedienprogramms zum Bedienen der Schutzgeräte; die Anforderungen hieran ergeben sich aus dem Rahmenvertrag Lieferleistungen sowie insbesondere der Leistungsbeschreibung Lieferleistungen. Die Schutzgeräte sind zum Einsatz im Berliner Verteilungsnetz vorgesehen an - 110/10-kV-Transformatoren, - 110-kV-Sternpunkterdungsspulen - 110-kV-Ladestromkompensationsspulen - 110-kV-Schaltanlagen - 10-kV-Schaltanlagen - 10-kV-Sternpunktbildner. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ferner die Vergabe von Reparatur- und Serviceleistungen in Bezug auf die vorgenannten zu liefernden TDIFF- und KDIFF-Schutzgeräte inklusive Software und Bedienprogramm. Die Anforderungen hieran ergeben sich aus dem Rahmenvertrag Serviceleistungen sowie insbesondere der Leistungsbeschreibung Serviceleistungen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2029
- Ende
- 31.12.2032
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.11.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.