AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av26c79f-eu) · Abgerufen am 12.10.2026 12:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a080074b-1129-4824-bb25-8a147a0a3d35/

Baumeisterarbeiten BA 2

Notice-ID: a080074b-1129-4824-bb25-8a147a0a3d35 · Procedure-ID: ab3e8eba-c7fa-44e3-acd7-4b72a5b53e4e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Puchheim , Puchheim
Veröffentlicht
12.01.2026
Frist (Submission)
23.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262311 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Erdbauarbeiten: Bodenaushub Tiefe 2,00 m – 6,00 m Herstellung Streifen- und Einzelfundamente Statische Einzelmaßnahmen: Rückbau Fassade / Attika, Deckenfelder, Treppen, Unterzug Schließen von Treppenöffnungen Herstellung von Bewehrungsanschlüssen Verlängerung Stahlbetonstützen Einbau neuer Stahlbetonstützen Erstellung neuer Deckenfelder Abbruch / Rückbau Bestand: Abbruch Einfachständerwerk, Sanitärtrennwände, Bekleidungsplatten Decke Abbruch Bodenbelag Linoleum, PVC, Nadelvlies, Fliesen Abbruch Zementestrich Abbruch Fußbodendämmung Mineralwolle Abbruch Alu- und Holztüren, Lichtkuppeln Abbruch Außenwand Stahlbeton Abbruch Innenwand Kalksandstein

Vertragslaufzeit

Beginn
11.05.2026
Ende
11.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).