AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 18:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0896b11-3d82-40cd-a298-2b4588fbd3ba/

M2_VE05_Exponateinrichtung II - Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz

Notice-ID: a0896b11-3d82-40cd-a298-2b4588fbd3ba · Procedure-ID: 13e16f24-bac6-431b-9751-b4e0a65a50eb

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Fachbereich Bauverwaltung, Forst (Lausitz)
Veröffentlicht
08.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92521100 — Freizeit und Kultur
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Zuschlagswert
73.830 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das ehemalige Brandenburgische Textilmuseum Forst (Lausitz), jetzt Forster Museum für Textil- und Industriegeschichte Lausitz, wird momentan komplett neu konzipiert und erweitert. Das Haus wurde im November 2025 teilweise eröffnet. Für die Fertigstellung der neuen Dauerausstellung des Museums wird die Exponateinrichtung ausgeschrieben. In insgesamt 5 Themenräumen auf zwei Etagen soll der gesamte Exponatbestand der Ausstellung eingerichtet, montiert und eingeleuchtet werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.06.2026
Ende
16.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Peter Borucki
Vertragsabschluss
12.06.2026
Angebotsspanne
73.830 – 85.678 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).