AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 04:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0897563-a34e-45c8-80f3-e3edc940cdbd/

Rahmenvertrag für die Rückung (Forwarder) sowie Lagerung von ca. 55.000 fm für die Forsttechnik an den Forstbetrieben Heigenbrücken, FB Roding/Bodenmais und FB Wasserburg/FB Zusmarshausen hinter Harvestereinschlag durch Regiemaschen der ForsttechnikBaySF

Notice-ID: a0897563-a34e-45c8-80f3-e3edc940cdbd · Procedure-ID: 2281a251-b590-4b63-973e-29abd8890349

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerische Staatsforsten AöR , Regensburg
Veröffentlicht
16.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
354.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag für die Rückung (Forwarder) sowie Lagerung von ca. 55.000 fm für die Forsttechnik an den Forstbetrieben Heigenbrücken, FB Roding/Bodenmais und FB Wasserburg/FB Zusmarshausen hinter Harvestereinschlag durch Regiemaschen der ForsttechnikBaySF Inklusive Optionen

Lose

3 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.06.2027
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
14.02.2026
Zuschlagsentscheidung
02.02.2026
Angebotsspanne
108.250 – 204.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (3)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).