AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a08df443-ca93-4fb1-9ddf-8ee52eb7543f/

Kirchhain: Mittagsverpflegung für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Notice-ID: a08df443-ca93-4fb1-9ddf-8ee52eb7543f · Procedure-ID: 8e93590b-cc0f-4749-b8d5-0b89b7955522

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Kirchhain, Kirchhain
Veröffentlicht
20.11.2023
Frist (Submission)
21.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Magistrat der Stadt Kirchhain sucht einen zuverlässigen Betreiber, der in den insgesamt 8 städtischen Kindertageseinrichtungen (davon 7 Einrichtungen in der Kernstadt und 1 Einrichtung im Stadtteil Niederwald) ein warmes und verzehrfertiges Mittagsessensangebot (Cook & Hold) für die Kinder bereitstellt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich zweimal automatisch um weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten, wenn er nicht spätestens sechs Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.02.2024.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
31.01.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).