Abschluss von Rahmenvereinbarungen zur Durchführung von chemisch-toxikologischen Untersuchungen und forensischen Begutachtungen von Blut- und Urinproben für die Polizei NRW
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfa…
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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern Rahmenvereinbarungen über chemisch-toxikologische Untersuchungen sowie forensische Begutachtungen von Blut- und Urinproben auf Alkohol oder andere, allein oder im Zusammenwirken mit Alkohol auf das Zentralnervensystem wirkende Stoffe (Medikamente, Drogen) in sechs (Gebiets-) Losen zu vergeben. Die Aufteilung der Gebietslose erfolgt wie in den Ziffern 2.1 bis 2.6 des Kapitel B, Leistungsbeschreibung und in der Bekanntmachung dargestellt. Für die Justiz Nordrhein-Westfalen besteht zudem die gleichzeitige Möglichkeit aus jeder Rahmenvereinbarung ebenfalls Leistungen abzurufen. Die Aufteilung der Lose und Zuordnung der Polizeibehörden orientieren sich an der Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO).
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Bieter lediglich auf maximal zwei der sechs Gebietslose anbieten darf. Die Möglichkeit Bietergemeinschaften zu bilden ist gegeben. Jeder Bieter kann aber insgesamt nur auf zwei Gebietslose anbieten, gleichgültig ob alleine oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft. Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschränkung, maximal auf zwei Lose zu bieten, ebenfalls Bieter miteinschließt, welche zum selben Unternehmen bzw. übergeordneten Organisationsstruktur zu zählen sind (z.B. Unternehmensgruppe, Muttergesellschaft, Holding, Dachverband, Franchise-Systeme o.ä.). Entsprechende Angaben zur Unternehmensstruktur sind in Anlage D-02 (Vordruck) zu tätigen. Lose Kooperationen oder Netzwerke (z.B. Einkaufsgemeinschaften, wissenschaftliche Kooperationen) sind von dieser Regel nicht betroffen.
Änderungen am Verfahren
1 Aktualisierung
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW vergibt Rahmenvereinbarungen für chemisch-toxikologische Untersuchungen und forensische Begutachtungen von Blut- und Urinproben in sechs Gebietslose.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Akkreditierung als forensisches Laboratorium (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Qualifikation als forensischer Toxikologe (GTFCh) oder als forensischer Chemiker (GTFCh) (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Verantwortlicher Gutachter (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): siehe Formular 325 EU
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Bietergemeinschaft
„Die Möglichkeit Bietergemeinschaften zu bilden ist gegeben.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Jeder Bieter kann aber insgesamt nur auf zwei Gebietslose anbieten, gleichgültig ob alleine oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Auch wird darauf hingewiesen, dass die Beschränkung, maximal auf zwei Lose zu bieten, ebenfalls Bieter miteinschließt, welche zum selben Unternehmen bzw. übergeordneten Organisationsstruktur zu zählen sind (z.B. Unternehmensgruppe, Muttergesellschaft, Holding, Dachverband, Franchise-Systeme o.ä.).“
Historischer Durchschnitt aus 34.238 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen83%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.973 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: