AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXX0YYDDYR6LHFWB/documents) · Abgerufen am 21.10.2026 09:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0bf1457-ddfd-4698-8cd1-32ef3665c3f5/

Lieferung von 2 Löschgruppenfahrzeugen LF10 für die Feuerwehr Bielefeld

Notice-ID: a0bf1457-ddfd-4698-8cd1-32ef3665c3f5 · Procedure-ID: d9ba2956-cc7a-47d9-8eaa-d927b88762ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen, Bielefeld
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (Submission)
05.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Bielefeld beabsichtigt die Beschaffung von zwei neuen Löschgruppenfahrzeugen (LF) 10. Ausgeschrieben werden: Los 1: Lieferung zweier aus-/aufzubauender Basisfahrzeuge (Fahrgestell) inkl. dem feuer-wehrtechnischen Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10. Der Auftragnehmer ver-antwortet die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell und Aufbau. Los 2: Lieferung der Beladung für die in Los 1 beschriebenen Löschgruppenfahrzeuge (LF) 10.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
87 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).