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Reinigungsdienstleistung für die Landeshauptstadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 22.10.2026, 08:00 Uhr (noch 27 Tage)
Beschreibung
Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 40.100 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 5.750.000 m². Los 2 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 44.300 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 6.431.000 m². Los 3 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 62.100 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 8.994.000 m². Los 4 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 56.700 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 8.142.000 m². Los 5 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 51.400 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 6.083.000 m². Los 6 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 49.600 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 6.411.000 m². Los 7 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 41.000 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 6.005.000 m². Los 8 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 99.400 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 8.160.000 m². Los 9 umfasst Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Zwischenreinigungssarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 27.600 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 3.447.000 m². Los 10 umfasst die Glas-/Rahmenreinigung. Die Objekte verfügen über eine Fläche von ca. 136.000 m² (lichtes Rohbaumaß). Die Flächen sind einmal jährlich inklusive Rahmen zu reinigen. — Los 1 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten. Die Objekte verfügen über eine Grundfläche von ca. 40.100 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 5.750.000 m². Los 2 umfasst Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten.
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen für Objekte der Landeshauptstadt Potsdam.
- Die Leistung wird in zehn Losen angeboten, die örtlich, mengenmäßig und fachlich aufgeteilt sind.
- Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle anzupassen.
- Die Vergabe erfolgt je Los, eine Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen.
Die Landeshauptstadt Potsdam vergibt Gebäudereinigungsleistungen für ihre Objekte in zehn Losen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Offenes Verfahren gem. § 15 VgV.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 55 %Preis
Angebotspreis: Gewichtung 55% Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung/ Reihenfolge ergeben sich aus: den Vergabeunterlagen (Dokument 1.1 Vorbemerkungen zur Ausschreibung) Die Zuschlagskriterien werden entsprechend des Dokuments 1.1 Vorbemerkungen zur Ausschreibung und den dazugehörigen Erläuterungen ausgewertet. Zudem wird gem. den Angaben zur Loslimitierung verfahren. Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verweisen: Angaben zu Losen Die Leistungen fallen in zehn Losen an. Los 1-9: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung für die Objekte gem. Losinformationen - Los 1-9 Los 10: Glasreinigung für die Objekte gem. Losinformationen - Los 10 Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Eine Angebotsabgabe auf Lose ist möglich. Das Angebot kann sich erstrecken auf - ein Los. - mehrere Lose. - alle Lose. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen. Zuschlagsbezogene Loslimitierung für die Lose 1-9: Für die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1 - 9) erfolgt eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann: Höchstzahl der Lose: 2. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen der Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1-9) das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: Sollte ein Bieter in mehr als zwei Losen der Unterhalts- und Grundreinigung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhält er den Zuschlag in denjenigen Losen der Unterhalts- und Grundreinigung , in denen gemäß Gesamtwertungsergebnis (Preis-Leistungs-Verhältnis) der Wertungsabstand des Bestbieters zum Nächstbietenden am größten ist. Sollte der Wertungsabstand in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Zuschlagsbezogene Loslimitierung für das Los 10: keine Zudem sind die folgenden Angaben zum Losverfahren zu beachten: Losverfahren Die Losung wird von zwei Mitarbeitenden vom Bereich Vergabemanagement, sowie einem Mitarbeitenden der Bedarfsstelle durchgeführt. Die gesamte Verfahrensorganisation und -dokumentation erfolgt durch die Vertreter des Bereichs Vergabemanagement. 1. Punktgleichheit bei der Wertung eines Loses Haben zwei oder mehrere Bieter für ein Los nach Abschluss der Wertung die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht, entscheidet das Los über die Zuschlagserteilung für dieses Los. 2. Loslimitierung Ein Losverfahren wird durchgeführt, wenn ein Bieter in mehr als zwei Losen der Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1-9) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und bei der Ermittlung derjenigen Lose, für die dieser Bieter den Zuschlag erhalten soll, bei mehreren Losen ein gleicher Wertungsabstand zum jeweiligen Nächstbietenden besteht. In diesem Fall werden die von dem Bieter zu erhaltenden Lose unter den von dem gleichen Wertungsabstand betroffenen Losen ausgelost. 3. Durchführung des Losverfahrens Für das Losverfahren werden für den betreffenden Bieter die Losnummern derjenigen Lose, zwischen denen aufgrund der Loslimitierung zu entscheiden ist, jeweils auf einem gleichartigen Los vermerkt. Vor der Auslosung wird im Beisein des o. g. Personenkreises die Vollständigkeit der Lose kontrolliert und dokumentiert. Anschließend werden die gefalteten Lose in ein blickdichtes und verschlossenes Behältnis gelegt und gemischt. 4. Ziehung und Dokumentation Anschließend erfolgt die Ziehung der erforderlichen Losnummer(n) durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Vergabemanagements. Die gezogenen Losnummern werden laut verlesen und dokumentiert. Die durch die Auslosung bestimmten Lose werden dem betreffenden Bieter für die weitere Zuschlagserteilung zugeordnet.
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Höhe der angegebenen Produktivstunden 45 %Qualität
Höhe der angegebenen Produktivstunden: Gewichtung 45% Die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung/ Reihenfolge ergeben sich aus: den Vergabeunterlagen (Dokument 1.1 Vorbemerkungen zur Ausschreibung) Die Zuschlagskriterien werden entsprechend des Dokuments 1.1 Vorbemerkungen zur Ausschreibung und den dazugehörigen Erläuterungen ausgewertet. Zudem wird gem. den Angaben zur Loslimitierung verfahren. Auf die nachfolgenden Ausführungen wird verweisen: Angaben zu Losen Die Leistungen fallen in zehn Losen an. Los 1-9: Unterhaltsreinigung und Grundreinigung für die Objekte gem. Losinformationen - Los 1-9 Los 10: Glasreinigung für die Objekte gem. Losinformationen - Los 10 Die Aufteilung der Lose ist unter mengenmäßigen, örtlichen und fachlichen Gesichtspunkten erfolgt. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Eine Angebotsabgabe auf Lose ist möglich. Das Angebot kann sich erstrecken auf - ein Los. - mehrere Lose. - alle Lose. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen. Zuschlagsbezogene Loslimitierung für die Lose 1-9: Für die Vergabe der Leistungen im Rahmen der Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1 - 9) erfolgt eine Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann: Höchstzahl der Lose: 2. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen der Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1-9) das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: Sollte ein Bieter in mehr als zwei Losen der Unterhalts- und Grundreinigung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhält er den Zuschlag in denjenigen Losen der Unterhalts- und Grundreinigung , in denen gemäß Gesamtwertungsergebnis (Preis-Leistungs-Verhältnis) der Wertungsabstand des Bestbieters zum Nächstbietenden am größten ist. Sollte der Wertungsabstand in mehreren Losen gleich sein, entscheidet das Los. Zuschlagsbezogene Loslimitierung für das Los 10: keine Zudem sind die folgenden Angaben zum Losverfahren zu beachten: Losverfahren Die Losung wird von zwei Mitarbeitenden vom Bereich Vergabemanagement, sowie einem Mitarbeitenden der Bedarfsstelle durchgeführt. Die gesamte Verfahrensorganisation und -dokumentation erfolgt durch die Vertreter des Bereichs Vergabemanagement. 1. Punktgleichheit bei der Wertung eines Loses Haben zwei oder mehrere Bieter für ein Los nach Abschluss der Wertung die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht, entscheidet das Los über die Zuschlagserteilung für dieses Los. 2. Loslimitierung Ein Losverfahren wird durchgeführt, wenn ein Bieter in mehr als zwei Losen der Unterhalts- und Grundreinigung (Lose 1-9) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und bei der Ermittlung derjenigen Lose, für die dieser Bieter den Zuschlag erhalten soll, bei mehreren Losen ein gleicher Wertungsabstand zum jeweiligen Nächstbietenden besteht. In diesem Fall werden die von dem Bieter zu erhaltenden Lose unter den von dem gleichen Wertungsabstand betroffenen Losen ausgelost. 3. Durchführung des Losverfahrens Für das Losverfahren werden für den betreffenden Bieter die Losnummern derjenigen Lose, zwischen denen aufgrund der Loslimitierung zu entscheiden ist, jeweils auf einem gleichartigen Los vermerkt. Vor der Auslosung wird im Beisein des o. g. Personenkreises die Vollständigkeit der Lose kontrolliert und dokumentiert. Anschließend werden die gefalteten Lose in ein blickdichtes und verschlossenes Behältnis gelegt und gemischt. 4. Ziehung und Dokumentation Anschließend erfolgt die Ziehung der erforderlichen Losnummer(n) durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Vergabemanagements. Die gezogenen Losnummern werden laut verlesen und dokumentiert. Die durch die Auslosung bestimmten Lose werden dem betreffenden Bieter für die weitere Zuschlagserteilung zugeordnet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist einzureichen: 4.6 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 1-9 bei der Abgabe eines Angebots für Los 1-9 Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 5.000.000 EUR je Versicherungsfall für Sachschäden, von mind. 2.500.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden, von mind. 2.500.000 EUR je Versicherungsfall für Allmählichkeits- und Abwasserschäden, von mind. 2.500.000 EUR je Versicherungsfall für Tätigkeitsschäden sowie von mind. 100.000 EUR je Versicherungsfall bei Schlüsselverlustrisiko unter ausdrücklicher Freistellung des AG von einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund solcher Schäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.6 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 1-9).Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist die diesbezügliche Eigenerklärung zu der verliehenen finanziellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Verleiher (4.6 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 1-9 vom Eignungsverleiher) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Soll der Nachunternehmer auch als Eignungsverleiher in Anspruch genommen werden, gelten die Anforderungen der Eignungleihe. Mit dem Angebot ist einzureichen: 4.7 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 10 bei der Abgabe eines Angebots für Los 10 Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 EUR je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. 5.000.000 EUR je Versicherungsfall für Sachschäden, von mind. 2.500.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden, von mind. 2.500.000 EUR je Versicherungsfall für Allmählichkeits- und Abwasserschäden, von mind. 2.500.000 EUR je Versicherungsfall für Tätigkeitsschäden sowie von mind. 50.000 EUR je Versicherungsfall bei Schlüsselverlustrisiko unter ausdrücklicher Freistellung des AG von einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund solcher Schäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.7 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 10). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied separat einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist die diesbezügliche Eigenerklärung zu der verliehenen finanziellen, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch den Verleiher (4.7 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 10 vom Eignungsverleiher) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Soll der Nachunternehmer auch als Eignungsverleiher in Anspruch genommen werden, gelten die Anforderungen der Eignungleihe.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bei der Abgabe eines Angebots für Los 1-10 ist gem. den in Formular 4.5 Referenzen Unternehmen aufgeführten Anforderungen mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossenen unternehmensbezogenen geeigneten Referenzen über Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die für den vorliegenden Auftragsgegenstand wesentlich sind. Wesentlich bedeutet hier: Die Flächenangaben der jeweiligen Referenzen müssen mindestens eine Reinigung von 60% (abgerundet auf 5.000m²) der Jahresreinigungsfläche der Lose 1 - 9 bzw. mindestens eine Reinigung von 60% (abgerundet auf 5.000m²) der Fläche lichtes Rohmaß für Los 10 belegen. Das bedeutet für das jeweilige Los ist mit jeder der 3 Referenzen mindestens folgende Fläche nachzuweisen: - Los 1: mindestens 3.445.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 2: mindestens 3.855.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 3: mindestens 5.395.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 4: mindestens 4.885.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 5: mindestens 3.645.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 6: mindestens 3.845.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 7: mindestens 3.600.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 8: mindestens 4.895.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 9: mindestens 2.005.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr - Los 10: mindestens 80.000 m² Reinigungsfläche pro Jahr Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern der Bieter seit mind. 1 Jahr für den Referenzgeber tätig ist und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Werden für die Grund- und Unterhaltsreinigung mehrere Lose angeboten, können die Referenzen des flächenmäßig größeren Loses gleichsam für alle kleineren angeboten Lose gewertet werden. Die Eigenerklärung ist in Form einer Liste mit folgenden Angaben einzureichen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Reinigungsfläche pro Jahr - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen bzgl. der technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), ist die diesbezügliche Eigenerklärung zu der verliehenen technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit durch den Verleiher (4.5 Referenzen Unternehmen vom Eignungsverleiher) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Soll der Nachunternehmer auch als Eignungsverleiher in Anspruch genommen werden, gelten die Anforderungen der Eignungsleihe.
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Nachunternehmer-Anteil
Für Unterauftragsvergabe/ Eignungsleihe gilt: Mit dem Angebot ist einzureichen: Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), (sofern einschlägig). Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen ist einzureichen: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (sofern einschlägig) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen, beruflichen Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe), sind die diesbezüglichen Eigenerklärungen zu der verliehenen finanziellen, wirtschaftlichen, technischen. beruflichen Leistungsfähigkeit durch den Verleiher (4.5 Referenzen Unternehmen vom Eignungsverleiher, 4.6 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 1-9 vom Eignungsverleiher, 4.7 Erklärung Haftpflichtversicherung Los 10 vom Eignungsverleiher) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Soll der Nachunternehmer auch als Eignungsverleiher in Anspruch genommen werden, gelten die Anforderungen der Eignungsleihe. Für Bietergemeinschaften gilt: Mit dem Angebot ist einzureichen: 4.2 EU Bietergemeinschaftserklärung (sofern einschlägig) Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). Auf die Ausführungen zu den jeweiligen Eingnungskriterien und den Bedingungen für den Auftrag der Bekanntmachung wird verweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.540 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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