AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0e5e28f-ed4c-4cb9-931a-bf1ca09134b2/

Erfüllung von abfall- und straßenrechtlichen Pflichten der Landeshauptstadt Schwerin

Notice-ID: a0e5e28f-ed4c-4cb9-931a-bf1ca09134b2 · Procedure-ID: 501a6a9e-2891-4470-8eb7-3e382c174b4c

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Stammdaten

Auftraggeber
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, Schwerin
Veröffentlicht
08.03.2024
Frist (Submission)
03.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90510000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Behälterabfuhr von Restabfall und PPK einschließlich Behältergestellung (auch Altpapierdepotcontainer) und -bewirtschaftung, zudem regelmäßige Ausschreibung der PPK-Verwertung sowie sonstige abfallwirtschaftliche Leistungen (Restabfalltransporte, Beseitigung von wilden Müllablagerungen, Reinigung der Wertstoffinseln, Leerung der öffentlichen Straßenpapierkörbe und Weiteres) - Los 2: Sperrmüll- und Elektroaltgeräteabfuhr auf Abruf inkl. Verwertung des Sperrmülls - Los 3: Restabfallverwertung - Los 4: Straßenreinigung und Winterdienstleistungen

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.05.2034
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
136 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).