AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 15:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0eafbf2-2a64-4c26-8148-9a1fc62f90a0/

Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Feuerwehrgerätehaus Neuhaus - Generalplanung

Notice-ID: a0eafbf2-2a64-4c26-8148-9a1fc62f90a0 · Procedure-ID: b96f8465-6900-4891-aacf-4d1a33af6c88

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Holzminden, Holzminden
Veröffentlicht
06.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
746.262 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Holzminden beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses im Holzmindener Ortsteil Neuhaus. Folgende Leistungen sind als Generalplanung erforderlich: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2021 § 34, LPH 1-9 2. Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 § 39, LPH 1-9 3. Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 § 51, LPH 1-6 4. Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 55, alle AGR 1-8, LPH 1-9 5. Beratungsleistungen Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. HOAI 2021, Anlage 1.2.3 LPH 1-4 sowie Besondere Leistungen siehe Honorarangebotstabelle in den Teilnahmeunterlagen.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
24.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).