AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E75574464) · Abgerufen am 20.10.2026 08:30 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a0f88ce8-1baa-4eda-918e-5db8c79532f7/

Rahmenvertrag Wasserzählerwechsel 2027-2029

Notice-ID: a0f88ce8-1baa-4eda-918e-5db8c79532f7 · Procedure-ID: 78126c8b-a12b-46a4-8793-267eb2a0d1a0

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserversorgungszweckverband Landkreis Uelzen, Uelzen
Veröffentlicht
04.09.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
65111000 — Öffentliche Versorgung (Strom, Wasser, Gas)
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der turnusmäßige und anlassbezogene Austausch von Wasserzählern einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Hierzu gehören insbesondere: • Terminvereinbarung mit Anschlussnehmern • Ausbau vorhandener Wasserzähler • Einbau neuer Wasserzähler • Funktionsprüfung • Dokumentation der Zählerdaten • Rückführung ausgebauter Zähler • Messstreckenwechsel mit und ohne Anschluss Kundenanlage • Mängelmeldung bei festgestellten Schäden • digitale Übermittlung der Wechselprotokolle Der Auftrag wird als Rahmenvertrag für die Jahre 2027 – 2029 vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).