AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 21:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a1044d29-746c-4794-824b-e861cbb60843/

Sanierung Terminal 4 - Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 6 Förderanlagen gem. § 55 HOAI 2021 (Aufzüge, Fahrtreppen/-steige, Fassadenbefahranlagen, Hubtische) (Projekt STRzero)

Notice-ID: a1044d29-746c-4794-824b-e861cbb60843 · Procedure-ID: 73cd32ca-e2de-4c35-9713-246455cbfb24

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Stuttgart GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
09.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
550.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 6 Förderanlagen (Aufzüge, Fahrtreppen/-steige, Fassadenbefahranlagen, Hubtische) nach § 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 8 für den Umbau/die Entwicklung des Fluggast-Terminals 4 am Flughafen Stuttgart. Gepäckförderanlagen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
FC-Förderanlagen GmbH
Vertragsabschluss
28.11.2024
Zuschlagsentscheidung
25.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).