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Neubau KWK-Anlage Erzeugung im Westen - Projektmanagementleistungen
Stadt Pforzheim · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Neubau KWK-Anlage Erzeugung im Westen - Projektmanagementleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Ingenieurleistung für die Kanalsanierung im Teilbereich der Holländerstraße in Weißenfels im Jahr 2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qulität (Methodik, Personal) 50 %Qualität
Projektmethodik und Herangehensweise; Personalkonzept und Qualifikation der Schlüsselpersonen
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Preis 30 %
Gesamtangebotssumme und Tagessätze für zusätzliche Leistungen
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Projektspezifische Refernzen 20 %Qualität
PM/PS nach AHO Nr. 9 für Erzeugungsanlagen Strom/Wärme (über K1 hinaus); Bauleitung HOAI LPH 8 für Industrie-/Infrastrukturbauten; Begleitung EU-weiter Vergabeverfahren (SektVO/VgV) ≥ 20 Mio. EUR; Begleitung Förderverfahren KWKG und/oder BEW
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR (siehe A.13.4),
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Tagessätze der zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter (Teil F)
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Finanzkennzahlen (Bilanz)
Pauschalpreise für die jeweiligen Positionen des LV (Teile B, C, D, E)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
- Unterzeichnetes Dokument "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt", - Unterzeichnete Eigenerklärung und Selbstauskunft gemäß beigefügtem Formular, - Darstellung der Projektmethodik und des Personalkonzepts (max. 10 Seiten). - Vorbehaltslose Anerkennung des Planungsvertrags (Anlage zum LV) als verbindliche Vertragsgrundlage; eine Zustimmungserklärung ist Bestandteil des einzureichenden Angebots.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Drei vergleichbare Referenzen mit Ansprechpartnern (siehe Anlage "Eignungskriterien", die Anlage "Referenzdatenblatt" kann dafür verwendet werden
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Lebensläufe der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter
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Nachunternehmer-Anteil
Liste der vorgesehenen Subunternehmer bzw. Partner
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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