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Beschaffung von Elektrobussen
GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH · Gera · Thüringen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 29.06.2026, 23:59 Uhr (noch 13 Tage)
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von drei Elektrobussen als Solobusse und optional elf weiteren Elektrobussen, teilweise als Solo- und teilweise als Gelenkbusse.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Beschaffung von drei Elektrobussen (optional elf weitere) für die GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen nach deutschem Recht nachfolgende Versicherungen abgeschlossen werden (Formblatt "A02 Teilnahmeantrag"): A) Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden über jeweils mindestens 30.000.000 EUR, einfach maximiert B) Umwelthaftpflichtversicherung für Umweltschäden über mindestens 15.000.000 EUR, einfach maximiert C) Montage- und Inbetriebnahmeversicherung mindestens nach AmoB/GDV D) Feuerversicherung mit ausreichender Deckung für das Feuerrisiko der Fahrzeuge bis zur Abnahme der geschuldeten Leistung auf der Strecke, sofern nicht Bestandteil der Montage- und Inbetriebnahmeversicherung. Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird die Erklärung für die Bewerbergemeinschaft abgegeben. Dem Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den vorgenannten Deckungssummen zu übergeben. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass die Versicherungen im Auftragsfall auch für die zu bildende Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft gilt. Die Bestätigung der Versicherung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
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Gesamtjahresumsatz
Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt "A02 Teilnahmeantrag") zum allgemeinen Jahresumsatz des Bewerbers. Werden die Leistungen durch Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer er-bracht, sind die Umsatzzahlen für die jeweiligen Unternehmen gesondert auszuweisen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Spezifischer Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt "A02 Teilnahmeantrag") zum spezifischen Jahresumsatz (netto) für vergleichbare Leistungen. Der nachzuweisende leistungsbezogene Mindestumsatz beträgt je Geschäftsjahr 30 Mio. EUR (Mindestanforderung). Werden die Leistungen durch Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer er-bracht, sind die Umsatzzahlen für die jeweiligen Unternehmen gesondert auszuweisen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss die Gemeinschaft die Mindestanforderung insgesamt erfüllen.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Spezifischer Umsatz - Summe der spezifischen Umsätze (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Deutschland.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Vertragswerkstatt (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Erklärung einer Vertragswerkstatt, dass diese im Auftragsfall für das angebotene Fahrzeug für den Fahrzeugservice zur Verfügung steht. Die Vertragswerkstatt muss sich im Umkreis von 30 km vom Sitz des Auftraggebers befinden (Mindestanforderung). Der Nachweis ist zu führen durch Eigenerklärung und durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Werkstatt auf dem Formblatt "A02 Teilnahmeantrag". Sofern die Vertragswerkstatt bisher noch nicht über qualifiziertes Personal für den Service an Batteriebussen und eine entsprechende Werkstattausstattung verfügt, muss der Bewerber im Rahmen einer dem Formblatt "A02" gesondert beizufügenden Stellungnahme gemeinsam mit der benannten Vertragswerkstatt einen nachvollziehbaren und durch den Auftraggeber prüfbaren Plan zur Qualifizierung und Ausstattung der Vertragswerkstatt für den Service an Batteriebussen vorlegen (Mindestanforderung).
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Zertifizierungen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): Der Bewerber muss über die folgenden, zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültigen Zertifizierungen verfügen: - Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 - Umweltmanagementsystem gemäß EMAS oder ISO 14001. Der Nachweis ist zu führen durch Eigenerklärung auf dem Formblatt "A02 Teilnahmeantrag" und zusätzlich durch Vorlage des jeweiligen Zertifikats als Scan. Gleichwertige Zertifikate sind zulässig. Der Auftraggeber behält sich für den Fall der Benennung von Nachunternehmern vor, für diese die jeweiligen Zertifikate abzufordern.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Ausgelieferte Fahrzeuge - Angaben zur Gesamtstückzahl der in den letzten drei (3) Jahren (2025, 2024, 2023) im EWR oder EFTA tatsächlich ausgelieferter, vom Kunden abgenommener und in Betrieb genommener EG-typgenehmigter mit Hochvoltkomponenten (> 60 VDC) ausgerüsteter Niederflurlinienbusse (Hybrid-, Batterie-, Brennstoffzellen- oder Oberleitungsbus) gemäß Richtlinie 2001/85/EG sowie entsprechend Verordnung (EU) 2018/858 nach "Klasse M3"
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Gesamtstückzahl der in den letzten drei Jahren (2025, 2024, 2023) ausgelieferten Fahrzeuge (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben zur Gesamtstückzahl der in den letzten drei (3) Jahren (2025, 2024, 2023) im EWR oder EFTA tatsächlich ausgelieferter, vom Kunden abgenommenen und in Betrieb genommener EG-typgenehmigter - Niederflurlinienbusse gemäß Richtlinie 2001/85/EG sowie entsprechend Verordnung (EU) 2018/858 nach "Klasse M3" (Mindestanforderung: 600 Stück) - mit Hochvoltkomponenten (> 60 VDC) ausgerüsteter Niederflurlinienbusse (Hybrid-, Batterie-, Brennstoffzellen- oder Oberleitungsbus) gemäß Richtlinie 2001/85/EG sowie entsprechend Verordnung (EU) 2018/858 nach "Klasse M3" (Mindestanforderung: 300 Stück). Hinweis: Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat die Angabe für die Gemeinschaft insgesamt zu erfolgen; die Gemeinschaft muss entsprechend die Mindestanforderung insgesamt erfüllen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Angaben zu mindestens zehn (10) Projektreferenzen (Mindestanforderung) aus dem EWR oder EFTA für die Lieferung und Inbetriebnahme von je mindestens drei EG-typgenehmigte, Niederflur-linienomnibusse mit E-Antrieb (BEV) gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 nach "Klasse M3" und folgenden technischen Eigenschaften: - 100% Niederflur - Fahrzeuglänge mind. 10 Meter - batterieelektrischer Antrieb (BEV) - Neufahrzeuge (kein Gebrauchtfahrzeugverkauf) - Auslieferung einschl. Abnahme durch den Auftraggeber im Zeitraum ab 01. Januar 2023 bis zum Zeitpunkt der Bewerbungseinreichung. Beschränkt auf für die zur Erreichung der Mindestanforderung benannten Referenzen sind neben Angaben zu vorstehenden technischen Eigenschaften folgende Informationen in Form einer Über-sichtsliste im Excel-Format dem Teilnahmeantrag beizufügen: - Fahrzeugtyp - Fahrzeuganzahl - Auftraggeber - Kontaktdaten (Tel., E-Mail) eines Ansprechpartners des Auftraggebers - Datum Vertragsabschluss - Auslieferungs-/Abnahmedatum (bei mehreren Fahrzeugen des letzten Fahrzeuges der Be-auftragung/des Beauftragungsloses). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zu verlangen. Der Bewerber muss in Bezug auf die Referenzanforderungen federführend bzw. maßgeblich an der Herstellung der Fahrzeuge, die als Referenz aufgeführt werden, beteiligt gewesen sein. Das Merkmal "federführend/ maßgeblich" ist erfüllt, wenn der Bewerber die Fahrzeuge als al-leiniger Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers geliefert hat. War ein Bewerber lediglich als Teil eines Konsortiums/ einer ARGE an dem Referenzprojekt beteiligt, die sich nicht in glei-cher Zusammensetzung an diesem Verfahren beteiligt, so hat er seinen Anteil in technisch-konzeptioneller sowie wirtschaftlicher Hinsicht (Umsatz) an dem Projekt zu benennen. Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob das Merkmal "federfüh-rend/ maßgeblich" erfüllt ist. Im Zweifel gilt ein auf den Bewerber entfallender Anteil von min-destens 50 % des Projektumsatzes als maßgeblich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 13 Tage
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 154 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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