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Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover · Hannover · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Rendac Icker GmbH & Co.KG →Beschreibung
Gemäß § 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG) in Verbindung mit §§ 2, 3 Absatz 1 Satz 2 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) sind innerhalb Niedersachsens grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, ausgenommen Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch, Milcherzeugnisse, Kolostrum sowie Eier und Eiprodukte, sowie 3. Folgeprodukte aus den in den Nummern 1 oder 2 genannten tierischen Nebenprodukten, die in ihrem Gebiet anfallen, nach Maßgabe der in § 1 TierNebG genannten unmittelbar geltenden Rechtsakte, des TierNebG und der auf Grund des TierNebG erlassenen Rechtsvorschriften abzuholen, zu sammeln, zu kennzeichnen, zu befördern, zu lagern, zu behandeln, zu verarbeiten, zu verwenden und zu beseitigen. Für die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel, die Region Hannover sowie die Städte Göttingen, Braunschweig und Salzgitter (gemeinsam Verbandsmitglieder) hat der Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Südniedersachsen/Hannover (Zweckverband) diese Aufgabe übernommen. Dementsprechend ist dessen Aufgabe gemäß § 3 der Zweckverbandsordnung die ordnungsgemäße Erledigung der Tierkörperbeseitigung für das Gebiet der Verbandsmitglieder (Verbandsgebiet). Derzeit werden die betreffenden Leistungen von einem privaten Unternehmen erbracht, dem die betreffende Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen worden ist. Die Übertragung endet am 31.8.2026. Mit dem gegenständlichen Vergabeverfahren soll ein Unternehmen ausgewählt werden, das die betreffenden Leistungen künftig erbringt. Auch dem künftigen Auftragnehmer soll die Pflicht gemäß § 3 Absatz 3 TierNebG im Beleihungswege übertragen werden. Die Leistungen, die den
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KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung zur Beauftragung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 in Niedersachsen ab dem 01.09.2026.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung Mindestanforderung: Deckungssummen von jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden je Schadensfall. Mindestens zweifach maximiert pro Kalenderjahr.
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Gesamtjahresumsatz
Erklärung über Jahresumsätze (Gesamtumsatz) in Bezug auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Anlage A.2 zu Teil A (Verfahrensbedingungen),
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Referenzen: Erklärung über geeignete Referenzleistungen (gemäß Anlage A.4 zu Teil A (Verfahrensbedingungen) Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich - deren Art - des Umfangs , - des Leistungszeitraum, - der Erklärung, ob die Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden. Mindestanforderung: Die Referenzen müssen laufende oder in den vergangenen drei Jahren gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossene Aufträge betreffen. Mindestens zwei Referenzen müssen Leistungen nachweisen, die nach Art und Umfang mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein. 2. Nachweis der Zulassung als Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1, 3. Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (gemäß Anlage A.3 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 4. Spezifizierung und Beschreibung der für die Beseitigung vorgesehenen Beseitigungseinrichtung, 5. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Anlage A.1 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 6. Erklärung gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG (gemäß Anlage A.9 zu Teil A (Verfahrensbedingungen), 7. Eigenerklärung im Hinblick auf Unternehmen und Personen mit Russland-Bezug gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (gemäß Anlage A.10 zu Teil A (Verfahrensbedingungen)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Für etwaige Bieter besteht die Möglichkeit, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB zu beantragen. Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 19.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Rendac Icker GmbH & Co.KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 505 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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