AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
MPI für Intelligente Systeme, Neubau Cyber Valley: Laboreinrichtung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Max-Planck-Gesellschaft Abt.III, München
- Veröffentlicht
- 10.08.2026
- Frist (Submission)
- 18.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Inhalt der gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen ist die Erbringung von Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Laboreinrichtungen bestehend aus: 22 Gelenkarmabsaugungen, 13 Spülarbeitsplätze, 85 Normalarbeitsplätze, 16 Elektronikarbeitsplätze, 72 Wandenergiezellen, 63 Deckenmedienampeln, 18 Elektro-Kanäle, 126 Oberbau-Ablageelementen, 74 Hängeschränke, 2 F-90 Gasflaschenschränke, 3 F-90 Lösungsmittelschränke, 4 F-90 Lösungsmittel-Filterschränke, 4 Lithium-Batterie-Schränke, 13 Durchlauferhitzer, 148 fahrbare Unterbauten, 20 Laborstühle, 38 Geräteschränke, 4 Sideboard-Standregale, 13 Augenduschen, 13 Hygienespender. Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 299 Tage
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 56 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.