AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.06.2026 04:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a14df543-27f3-4e20-9e17-e12d4536ae11/

TGA-Planungsleistungen Umbau Komplettsanierung Schülerbetreuung Heidelberger Str. 16a, Hockenheim

Notice-ID: a14df543-27f3-4e20-9e17-e12d4536ae11 · Procedure-ID: a14df543-27f3-4e20-9e17-e12d4536ae11

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Stammdaten

Auftraggeber
Kubus360 GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
14.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausstattung (Los1: HLS, Anlagengruppen 1-3 und 8 sowie Los 2, ELT, Anlagengruppen 4-6) gemäß HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für die Sanierung der Heidelberger Str. 16 a zu einer Schülerbetreuung. Geplant wird der Umbau mit Komplettsanierung des denkmalgeschützten Gebäudes. Die aktuelle Raumaufteilung sowie die in die Jahre gekommene Gebäudeausstattung und Gebäudetechnik bedürfen einer Komplettsanierung. Geplant ist die Fertigstellung aller Maßnahmen bis ca. September 2026.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Ende
01.01.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
225 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).