AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 17:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a158e5c8-13a3-4b3e-93a5-1da3b5709bba/

Unterhalts- und Glasreinigung für die Justizgebäude in der Stadelbergerstr. 5 und Fürstenfelderstr. 40a in 82256 Fürstenfeldbruck

Notice-ID: a158e5c8-13a3-4b3e-93a5-1da3b5709bba · Procedure-ID: 59dd96b5-e786-413c-af7b-5760672c627f

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck
Veröffentlicht
11.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Unterhaltsreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Unterhaltsreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: 5.121,03 m² Zu reinigende Glasfläche: 1.059,34 m²

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2026
Ende
30.04.2031

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
78 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).