Erd- und Wegebauarbeiten sowie Straßen- und Kanalbauarbeiten
Stadt Würzburg · Würzburg · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Status
Vergeben
Zuschlagswert
6.498.433 €
Verfahren
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
02.09.2026
Vergabe-Ergebnis
🏆
STRABAG AG Würzburg Großunternehmen
Auftragnehmer
Zuschlagswert6.498.433 €
Eingegangene Angebote6
Zuschlagsdatum01.09.2026
⚡
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Auftragsgegenstand sind Erd-, Wegebau-, Straßen- und Kanalbauarbeiten mit spezifischen Mengenangaben für Oberbodenabtrag, Bodenverbesserung, Asphalttragschichten, Betonsteinpflaster sowie Regen- und Schmutzwasserkanäle.
Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung der Stadt Würzburg.
Die Erfüllung der Leistung ist in Würzburg vorgesehen.
Bieter müssen ihre technische und wirtschaftliche Eignung nachweisen, was Erfahrung in vergleichbaren Bauprojekten einschließt.
Oberbodenabtrag: ca. 13.000 m³ Bodenverbesserungen durchführen: ca. 45.000 m² Asphalttragschichten herstellen: ca. 9.300 m² Betonsteinpflaster herstellen: ca. 4.000 m² Regenwasserkanal inkl. Schächten herstellen: ca. 720 m Schmutzwasserkanal inkl. Schächten herstellen: ca. 1.600 m
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Bauwesen & Infrastruktur-Ausschreibungen in Bayern passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
📬
Passende Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 31.10.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis100 %
-
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Bad Iburg
· 23.06.2026
KI Ausschreibung für Herstellung von Verkehrs- und Lagerflächen im Marinearsenal Wilhelmshaven im Rahmen einer Energieversorgungsneordnung mit geschätztem Wert von 337.500 EUR.
Historischer Durchschnitt aus 380.370 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 112.742 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: