AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 08:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a1a08555-2fd7-4b75-bbe7-2fc3e0c43435/

Leasing Rechenzentrum Infrastruktur

Notice-ID: a1a08555-2fd7-4b75-bbe7-2fc3e0c43435 · Procedure-ID: a55e32a4-a020-4a7d-974c-64f7e392d9f2

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Augsburg - Vergabestelle, Augsburg
Veröffentlicht
17.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48200000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
1.019.388 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Folgende Leistungen werden im Rahmen der Neubeschaffung der Rechenzentrums-Infrastruktur 2025 bis Juni 2025 beauftragt. Lieferung neuer Rechenzentrums-Infrastruktur mit: o Housing der 2 externen Rechenzentren innerhalb der WAN-Infrastruktur o 2 redundante Storagesysteme o 8 leistungsfähige ESX-Hostsysteme o SAN-Switche o Backupsysteme o Software für Systemvirtuialisierung (VMware) und Backupsysteme Aufbau und Einrichtung der Systeme Migration der Daten Abnahme und Dokumentation der Systeme Die Systeme sind bis zum 30.08.2025 zu liefern, aufzubauen und in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind die Systeme durch den Auftragnehmer in Leasing zu übernehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2030

Vergabe-Status

Auftragnehmer
CHG-MERIDIAN AG
Vertragsabschluss
16.06.2025
Zuschlagsentscheidung
16.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).