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Errichtung eines Feuerwehrhauses in innovativer Holzbauweise
Gemeinde Wentorf bei Hamburg, Die Bürgermeisterin (Kreis Herzogtum Lauenburg) · Wentorf bei Hamburg · Schleswig-Holstein · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Neubau eines Feuerwehrhauses in Holzbauweise mit ca. 3.200 m² BGF und Übungsturm.
- Besondere Anforderungen an Nachhaltigkeit (BNB) und innovative Holzbauweise (CO2-neutrales Energiekonzept, Circular Economy).
- Erforderlich sind Nachweise zur Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Innovationszielen im Holzbau.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Bauunternehmen mit Expertise in Holzbau und nachhaltigem Bauen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in innovativer Holzbauweise, welches auf dem Grundstück Fritz-Sprecht-Weg 1, 21465 Wentorf bei Hamburg errichtet werden soll. Der Neubau umfasst hierbei insbesondere die folgenden Beschaffenheitsmerkmale: • Grundstücksfläche in Höhe von ca. 10.600 m² • BGF in Höhe von ca. 3.200 m² • Zwei Vollgeschosse • Eine Fahrzeughalle mit Stellplätzen für 9 Löschfahrzeuge sowie einer Waschhalle für ein Löschfahrzeug • Aufenthalts- und Schulungsbereiche für die Freiwillige Feuerwehr sowie die Jugendfeuerwehr • Räumlichkeiten für Einsatz-, Schulungs- und Betriebszwecke • Materiallager über zwei Geschosse • Werkstattbereich für Anlagen der Feuerwehrtechnik • Herstellung eines Übungsturms mit neun Geschosse • Herstellung einer Anbindung an den öffentlichen Straßenverkehr Weitere Details zu den Beschaffenheitsmerkmalen des Neubaus sind den einzelnen Vergabeeinheiten zu entnehmen. Der Neubau soll mit unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Innovationszielen errichtet werden: A – Erfüllung von ausgewählten Anforderungen gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) B – Innovationsziele im Holzbau, in Form von: • Verbreitung der Holzbauweise mittels ablesbarer Konstruktionen als Anschauungsobjekt im Kontext der Brandschutzanforderungen • Entwicklung eines CO2-neutralen Energiekonzeptes für temporär genutzte Gebäude in Holzbauweise, unter besonderer Berücksichtigung des thermischen Komforts (Speicherkapazität und sommerlicher Wärmeschutz) sowie des Feuchteverhaltens • Weiternutzung und Recycling von Holzbauteilen im Sinne einer Circular Economy Weitere Details zu den vorgenannten Anforderungen an den Neubau sowie deren Auswirkungen auf die Bauleistungen sind den einzelnen Vergabeeinheiten zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100% 100 %Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. Die verkürzte Informations- und Wartefrist beträgt 10 Kalendertage. § 160 GWB lautet wie folgt: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 363.201 €1 Veröffentlichung
- 06.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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