AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a1b00c53-1cd7-48e3-a29e-a159a9a34bed) · Abgerufen am 29.09.2026 17:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a1b00c53-1cd7-48e3-a29e-a159a9a34bed/

B 5 Dreistreifigkeit 1. BA, Tönning – Rothenspieker; Beschilderung

Notice-ID: a1b00c53-1cd7-48e3-a29e-a159a9a34bed · Procedure-ID: b14ac1ce-0dab-4975-940c-5b53cdb5a4a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Standort Flensburg, Flensburg
Veröffentlicht
09.10.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45233120 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
128.707 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

im Wesentlichen etwa: 01.02 Abbau der alten Beschilderung: 1 St. Verkehrsschild 10 – 15m²; 1 St. Verkehrsschild 1,1 – 5m²; 2 St. Verkehrsschild bis 1,1m²; 01.03 Aufbau Wegweisende Beschilderung: 64 m³ Herstellen Fundament; 18 St. Gabelständer liefern/aufbauen, 9 St. Wegweiser liefer/montieren, 32 St. Rohrpfosten liefern/aufstellen, 10 St. Verkehrsschild liefern/montieren; 01.04 StVO Beschilderung: 57 St. Rohrpfosten liefern/aufbauen, 74 St. Verkehrsschild liefern/montieren, 12 St. Gabelständer liefern/aufbauen

Vertragslaufzeit

Beginn
06.10.2025
Ende
28.11.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Müller Verkehrstechnik GmbH
Vertragsabschluss
07.10.2025
Angebotsspanne
128.707 – 160.275 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).