AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 09:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a1b1a2c5-dd36-4d05-a3c5-e5312b30e178/

Überwachung kommunaler Kläranlagen von 2025 bis 2028 in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg, Deggendorf, Donauwörth, Kronach, München, Nürnberg, Regensburg, Traunstein und Weilheim

Notice-ID: a1b1a2c5-dd36-4d05-a3c5-e5312b30e178 · Procedure-ID: f0ce537a-5e6c-4749-bde3-c96e258aa0d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt, Augsburg
Veröffentlicht
23.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90000000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft mit dem Anerkennungsbereich Technische Gewässeraufsicht Abwasseranlagen (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Probenahme vor Ort, die Begehung der Anlage, die Prüfung der Eigenüberwachung sowie die Kontrolle der Jahresberichte. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Aschaffenburg, Deggendorf, Donauwörth, Kronach, München, Nürnberg, Regensburg, Traunstein und Weilheim vergeben werden.

Lose

27 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
99 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).