AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich Enterprise Services (ES)
Stammdaten
- Auftraggeber
- BG-Phoenics GmbH, Hannover
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Auftragsvolumen (Rahmen)
- 70.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Unterstützungsleistungen im Geschäftsbereich Enterprise Services (ES). Ausgeschrieben werden fünf Lose, innerhalb derer verschiedene Rollen zusammengefasst sind: Los 1: Entwicklung (2 Rollen) Los 2: Architektur (2 Rollen) Los 3: Fachlich (5 Rollen) Los 4: Scrum Master (1 Rolle) Los 5: Test (2 Rollen) Mindestabnahmen werden nicht zugesagt. Die Leistungen sind zu ca. 80% remote und 20 % vor Ort (Hannover oder München) zu erbringen.
Lose
5 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (9)
- Accenture GmbH · adesso SE · ConVista Consulting AG · Deloitte Consulting GmbH · IDV GmbH · iteratec GmbH · msg systems ag · Simplytest GmbH · top itservices AG
- Vertragsabschluss
- 27.10.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 16.10.2025
- Angebotsspanne
- 21.833.280 – 39.876.480 €
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.09.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).