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Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Landesbehörde
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in IT & Digitalisierung →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Wege dieses offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer einen EVB-IT-Dienstleistungsvertrag über die Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu schließen. Um eine schnelle und zuverlässige Bereitstellung von stark benutzerfreundlichen Anwendungen in Zukunft zu sichern und die Risiken von Verzögerungen zu minimieren, ist beabsichtigt, das polizeiinterne Entwicklungs-Know-How deutlich zu verstärken und eigene Entwicklungskompetenzen weiter auszubauen. Strategisch sollen polizeieigene App-Entwickler in Kooperation mit anderen Ländern (auch im Kontext Polizei 2020) und externen Firmen Anwendungen nah am Bedarf der Endanwender (u.a. auch im Bereich der Vorgangserfassung und -bearbeitung) entwickeln. Hierzu bedarf es der Unterstützung durch externe Entwicklerleistungen. Der Auftragnehmer soll neben Eigenentwicklungen zudem den gesamten Bereich der App-Entwicklung im Hause des Auftraggebers weiter aufbauen und einen Wissenstransfer in Richtung der hauseigenen App-Entwickler gewährleisten. An die eingesetzten Entwickler werden besondere Anforderungen gestellt. Daher müssen die Entwickler der Leistungsbeschreibung (Kapitel B) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Fortführung der strategischen Eigenentwicklung mobiler Applikationen für die Polizei NRW.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Formular 8 Fragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Formular 1 Eigenerklärung Unternehmensreferenzen.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Formular 3 Qualifikation Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals.pdf (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Formular 4 Eigenerklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Sicherheit & Versorgung
-
Informationssicherheit / Geheimschutz
Formular 2 Eigenerklärung zur einfachen Sicherheitsüberprüfung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
-
Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Formular 6 - VSA NRW Anlage 5 - VS-NfD-Merkblatt 2-seitig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
-
Sicherheitsanforderungen im Verfahren
Formular 7 - VSA NRW Anlage 8 - Nachweis über die Verpflichtung (zu § 4 Abs. 1 VSA) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 25.11.2025 Korrektur durch den Auftraggeber aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 33 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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