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Winterdienst auf Gehwegen, Treppen und Brücken
Stadtverwaltung Gera · Gera · Thüringen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRoute 1gesch. 33.751 €🏆 LA.14 UG · Berlin
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Los 2 VergebenRoute 2gesch. 36.898 €🏆 GRA GmbH · Gera
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Los 3 VergebenRoute 3gesch. 67.375 €🏆 GRA GmbH · Gera
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Los 4 VergebenRoute 4gesch. 188.188 €🏆 GRA GmbH · Gera
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Los 5 VergebenRoute 5gesch. 98.070 €🏆 GRA GmbH · Gera
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Los 6 VergebenRoute 6gesch. 152.775 €🏆 GRA GmbH · Gera
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Los 7 VergebenRoute 7gesch. 144.928 €🏆 LA.14 UG · Berlin
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Los 8 VergebenRoute 8gesch. 144.669 €🏆 GRA GmbH · Gera
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Los 9 VergebenRoute 9gesch. 54.180 €🏆 GRA GmbH · Gera
- GRA GmbH · Gera Mittleres Unternehmen
- LA.14 UG · Berlin Kleines Unternehmen
Beschreibung
Ausgeschrieben werden Winterdienstaufgaben (Schneeräumung und Glättebeseitigung) auf Gehwegen, Plätzen, Fußgängerüberwegen, Fußgängerbrücken sowie in Fußgängertunnels. Für diese Arbeiten gelten die Vorschriften der Leistungsbeschreibung. Es werden grundsätzlich nur komplette Winterdienstleistungen, d. h. Schneeräumung, Glättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten (oder nach Anweisung des AG) vergeben. Die Leistung ist aufgeteilt in 9 Lose.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 920.765 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 78 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) GRA GmbH · LA.14 UGZuschlagswert 1.010.645 €1 Veröffentlichung
- 22.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 784 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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