AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y62YTJ2HHFBJ/documents) · Abgerufen am 11.09.2026 09:27 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a1f213de-a7e5-4d8f-8335-7701115ab7af/

Betreuungsleistungen Ganztag GS Am Jacobiwäldchen

Notice-ID: a1f213de-a7e5-4d8f-8335-7701115ab7af · Procedure-ID: 6117e322-a5b5-4173-8519-dcb1e9f375cc

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Isernhagen, Isernhagen
Veröffentlicht
18.12.2025
Frist (Submission)
22.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
80490000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Übernahme der Trägerschaft und Koordinierung des offenen Ganztags mit einer verlässlichen Betreuung der Schüler*innen in Abstimmung mit der Schule und der Schulträgerin. - Angebot von Arbeitsgemeinschaften, Hausaufgabenbetreuung, Gewährleistung einer Ferienbetreuung, Bereitstellung von Küchenpersonal für die Mittagsverpflegung. - Personalmanagement und Verwaltung. - Einhaltung der Vorgaben der jeweils gültigen Landesrichtlinien. - Eigenverantwortlichkeit im Rahmen der Ganztagsträgerschaft.

Vertragslaufzeit

Periode
180 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 14× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).