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Rahmenvereinbarung Kreativdienstleistungen
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
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Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der VBG, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit für Kreativleistungen, insbesondere für folgende Fälle: - Grafik- und Videoproduktion sowie der Durchführung von Fotoshootings - Erstellung von Web- und Print-Medien, die aus dem Kommunikationsmanagement resultieren.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung für Kreativdienstleistungen zur Unterstützung der VBG im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1.1. Wertungsaufgabe Qualität und Kreativität 38,5 Pkt.Qualität
Die Auftragnehmerin wird für die Umsetzung verschiedener inhaltlicher Themen der VBG in Grafik, Foto und Film (Bewegtbild, auch Animation) verantwortlich sein. Sowohl die Umsetzung eines Themas für einen einzelnen Kanal als auch für mehrere Ausspielkanäle kann beauftragt werden. Zur Einschätzung der Leistung sollen alle Bietenden Arbeitsproben zu nachfolgender Wertungsaufgabe einreichen. Die Arbeitsproben werden von der VBG nicht verwendet werden. Sie dienen lediglich der Vergleichbarkeit der Agenturen. Aufgabenstellung Gestalten Sie hierfür das Informations-Poster in einem modernen Stil neu. Entwickeln Sie darüber hinaus zwei Formate, die zur Ausspielung in weiteren Kanälen der VBG (siehe Leistungsbeschreibung) geeignet sind. Mögliche Zielgruppen: Unternehmer:innen, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte. - 1.1. Wertungsaufgabe Qualität und Kreativität
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Preis 30 Pkt.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
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1.3. Arbeitsproben 17,5 Pkt.Qualität
Bitte erstellen Sie ein digitales Dokument (z.B. Power-Point-Präsentation), in dem Sie uns drei Arbeitsproben Ihrer Kreativ-Leistungen vorstellen. Die Kreativ-Leistungen müssen umfassen: 1. Erstellung von Web- und Print-Medien unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Corporate Designs (CD) 2. Erstellung von Grafik-Produkten, z.B. Infografiken, Illustrationen, GIFs, Animationen, Bild-/Motivrecherche und -entwicklung für verschiedene Kommunikationskanäle 3. Erstellung und Überarbeitung von Dokumenten mit grafischen Inhalten 4. Durchführung und Nachbearbeitung von Fotoshootings 5. Durchführung von Videodrehs sowie Postproduktion inklusive barrierefreier Aufarbeitung Verwenden Sie gerne Arbeitsproben aus dem Bereich der (Sozial)Versicherung, Aufträge für den öffentlichen Dienst oder zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, falls vorhanden. - 1.3. Arbeitsproben
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1.2. Aufgabe Re-Briefing 14 Pkt.Qualität
Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis der Anforderungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin und einer zuverlässigen Bearbeitung der Aufträge im Rahmen gemeinsam abgestimmter Prozesse. Die Anforderungen an die von der AN zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Um erste Rückschlüsse über das Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen, reichen alle Bietenden ein Re-Briefing ein. Aufgabenstellung: Fassen Sie in Ihren eigenen Worten zusammen, was die VBG von Ihnen erwartet. Wie lautet der Auftrag an Sie und was müssen Sie dabei beachten? Als Basis dient Ihnen die Leistungsbeschreibung. Auf diese bezieht sich die Aufgabenstellung, nicht explizit auf die Wertungsaufgabe. Bitte beschränken Sie sich auf etwa eine A4-Seite. - 1.2. Aufgabe Re-Briefing
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1.1. Wertungsaufgabe Qualität und Kreativität 3 %Qualität
Die Auftragnehmerin wird für die Umsetzung verschiedener inhaltlicher Themen der VBG in Grafik, Foto und Film (Bewegtbild, auch Animation) verantwortlich sein. Sowohl die Umsetzung eines Themas für einen einzelnen Kanal als auch für mehrere Ausspielkanäle kann beauftragt werden. Zur Einschätzung der Leistung sollen alle Bietenden Arbeitsproben zu nachfolgender Wertungsaufgabe einreichen. Die Arbeitsproben werden von der VBG nicht verwendet werden. Sie dienen lediglich der Vergleichbarkeit der Agenturen. Aufgabenstellung Gestalten Sie hierfür das Informations-Poster in einem modernen Stil neu. Entwickeln Sie darüber hinaus zwei Formate, die zur Ausspielung in weiteren Kanälen der VBG (siehe Leistungsbeschreibung) geeignet sind. Mögliche Zielgruppen: Unternehmer:innen, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte.
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1.2. Aufgabe Re-Briefing 3 %Qualität
Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis der Anforderungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin und einer zuverlässigen Bearbeitung der Aufträge im Rahmen gemeinsam abgestimmter Prozesse. Die Anforderungen an die von der AN zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Um erste Rückschlüsse über das Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen, reichen alle Bietenden ein Re-Briefing ein. Aufgabenstellung: Fassen Sie in Ihren eigenen Worten zusammen, was die VBG von Ihnen erwartet. Wie lautet der Auftrag an Sie und was müssen Sie dabei beachten? Als Basis dient Ihnen die Leistungsbeschreibung. Auf diese bezieht sich die Aufgabenstellung, nicht explizit auf die Wertungsaufgabe. Bitte beschränken Sie sich auf etwa eine A4-Seite.
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1.3. Arbeitsproben 3 %Qualität
Bitte erstellen Sie ein digitales Dokument (z.B. Power-Point-Präsentation), in dem Sie uns drei Arbeitsproben Ihrer Kreativ-Leistungen vorstellen. Die Kreativ-Leistungen müssen umfassen: 1. Erstellung von Web- und Print-Medien unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Corporate Designs (CD) 2. Erstellung von Grafik-Produkten, z.B. Infografiken, Illustrationen, GIFs, Animationen, Bild-/Motivrecherche und -entwicklung für verschiedene Kommunikationskanäle 3. Erstellung und Überarbeitung von Dokumenten mit grafischen Inhalten 4. Durchführung und Nachbearbeitung von Fotoshootings 5. Durchführung von Videodrehs sowie Postproduktion inklusive barrierefreier Aufarbeitung Verwenden Sie gerne Arbeitsproben aus dem Bereich der (Sozial)Versicherung, Aufträge für den öffentlichen Dienst oder zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, falls vorhanden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Berufs- und Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter / das geschäftsführende Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht einen aktuellen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister, soweit er dort eingetragen ist, oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft bestätigt, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. Die Deckungssumme beträgt mindestens 1 Mio EUR Der Nachweis ist durch Einreichung einer Kopie/eines Auszugs der Betriebshaftpflichtversicherung zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Muster (ohne Echtheitsnachweis)
Re-Briefing (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem gemeinsamen Verständnis der Anforderungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin und einer zuverlässigen Bearbeitung der Aufträge im Rahmen gemeinsam abgestimmter Prozesse. Die Anforderungen an die von der AN zu erbringenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung festgehalten. Um erste Rückschlüsse über das Verständnis der Anforderungen zu ermöglichen, reichen alle Bietenden ein Re-Briefing ein. Aufgabenstellung: Fassen Sie in Ihren eigenen Worten zusammen, was die VBG von Ihnen erwartet. Wie lautet der Auftrag an Sie und was müssen Sie dabei beachten? Als Basis dient Ihnen die Leistungsbeschreibung. Auf diese bezieht sich die Aufgabenstellung, nicht explizit auf die Wertungsaufgabe. Bitte beschränken Sie sich auf etwa eine A4-Seite.
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Muster (ohne Echtheitsnachweis)
Wertungsaufgabe1 Qualität und Kreativität (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gestalten Sie für die Aufgabe "Kaffee ohne Keime" das Informations-Poster in einem modernen Stil neu. Entwickeln Sie darüber hinaus zwei Formate, die zur Ausspielung in weiteren Kanälen der VBG (siehe Leistungsbeschreibung) geeignet sind. Mögliche Zielgruppen: Unternehmer:innen, Beschäftigte, Sicherheitsbeauftragte
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Arbeitsproben (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bitte erstellen Sie ein digitales Dokument (z.B. Power-Point-Präsentation), in dem Sie uns drei Arbeitsproben Ihrer Kreativ-Leistungen vorstellen. Die Kreativ-Leistungen müssen umfassen: 1. Erstellung von Web- und Print-Medien unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Corporate Designs (CD) 2. Erstellung von Grafik-Produkten, z.B. Infografiken, Illustrationen, GIFs, Animationen, Bild-/Motivrecherche und -entwicklung für verschiedene Kommunikationskanäle 3. Erstellung und Überarbeitung von Dokumenten mit grafischen Inhalten 4. Durchführung und Nachbearbeitung von Fotoshootings 5. Durchführung von Videodrehs sowie Postproduktion inklusive barrierefreier Aufarbeitung Verwenden Sie gerne Arbeitsproben aus dem Bereich der (Sozial)Versicherung, Aufträge für den öffentlichen Dienst oder zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, falls vorhanden.
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Nachunternehmer-Anteil
Bietergemeinschaftserklärung ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Nachunternehmer-Anteil
Erklärung Eignungsleihe ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Nachunternehmer-Anteil
Erklärung Unterauftragnehmer ggf. (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 440.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 03.09.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 97 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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