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Gigabitausbau im Landkreis Bad Kreuznach – Graue Flecken
Landkreis Bad Kreuznach · Bad Kreuznach · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Stadt Bad Kreuznach🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
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Los 2 VergebenLos 2 VG Bad Kreuznach🏆 GlasfaserPlus GmbH · Köln
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Los 3 VergebenLos 3 VG Langenlonsheim-Stromberg🏆 Westconnect GmbH · Essen
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Los 4 VergebenLos 4 VG Rüdesheim🏆 Westconnect GmbH · Essen
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Los 5 VergebenLos 5 VG Nahe-Glan🏆 Westconnect GmbH · Essen
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Los 6 VergebenLos 6 VG Kirner Land🏆 Westconnect GmbH · Essen
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Los 7 AufgehobenLos 7 Sammellos
- GlasfaserPlus GmbH · Köln
- Westconnect GmbH · Essen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Ausschreibung für den Gigabitausbau im Landkreis Bad Kreuznach zur Schließung von "grauen Flecken".
- Gesamt ca. 1.424 Privat- und 198 Gewerbeadressen sollen erschlossen werden, aufgeteilt in 6 Lose und ein Sammellos.
- Es wird eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) nach Inbetriebnahme garantiert.
- Die Ausschreibung ist als nicht-offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call) klassifiziert.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Beschreibung: Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Bad Kreuznach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen insgesamt ca. 1.424 Privatadressen, 198 Gewerbeadressen sowie 7 sonstige sozioökonomische Treiber (nachfolgend „Adressen“) Teilnehmer angeschlossen werden, 55 Adressen in Los 1 (Stadt Bad Kreuznach), und 55 Adressen in Los 2 (VG Bad Kreuznach), 102 Adressen in Los 3 (VG Langenlohnsheim-Stromberg), 156 Adressen in Los 4 (VG Rüdesheim), 186 Adressen in Los 5 (VG Nahe-Glan) und 1076 in Los 6 (VG Kirner Land). Los 7 ist ein Sammellos, das alle 1630 Teilnehmer umfasst. Dabei soll jeweils der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 12 KonzVgV i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inan-spruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung ei-nes Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
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Qualität nach Wichtigkeit
Konzepte
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Wirtschaftlichkeitslücke nach WichtigkeitPreis
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Qualität nach Wichtigkeit
Konzepte
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig. Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn: • der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat; • Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind. Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 429 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) GlasfaserPlus GmbH · Westconnect GmbHZuschlagswert 16.870.374 €1 Veröffentlichung
- 30.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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