AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Mobile Instandhaltung von Schienenfahrzeugen des Typs IC 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB Fernverkehr AG (Bukr 13), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 26.06.2026
- Frist (Submission)
- 27.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 50224000 — Reparatur und Instandhaltung
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag zur mobilen Instandhaltung von Schienenfahrzeugen des Typs IC 2, bestehend aus der Lok (BR E147.5) sowie 5 Reisezugwagen im Ganzzugverbund (BA R687.4, BA R682.4, BA R668.4) – der DB Fernverkehr AG. Die Fahrzeuge sollen durch mobile Instandhaltung außerhalb von Werken der DB FV AG repariert werden, um die Fahrzeugverfügbarkeit und Fahrzeugqualität zu verbessern. Die Leistungen sollen durch mobile Teams erbracht werden an Abstellgleisen in folgenden Städten oder an Abstellgleisen in einem Radius von 50 Km um die folgenden Städte: Norddeich, Emden, Rostock, Karlsruhe, Rottweil, Nürnberg, Singen, Radolfzell, Schaffhausen, Konstanz, Basel, Stuttgart und Frankfurt am Main. Sollte der Arbeitseinsatz auf Schweizer Gebiet stattfinden, müssen die Meldungen an die Behörden sowie die damit einhergehende A1-Bescheinigungen (SV-Nachweis) vor Beschäftigungsbeginn für jeden Mitarbeiter vorliegen. Die konkreten Standorte werden in jedem Abruf spezifiziert. Das Ziel ist, die Fahrzeuge instandzuhalten, wenn sie längere Zeit ohne eine Werkstattzuführung im Betrieb sind (länge Umläufe). Die ausgeschriebenen Leistungen sollen im Zeitraum von Januar 2027 bis Dezember 2028 (mit der Option auf eine Verlängerung bis Dezember 2029) erbracht werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.07.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.