AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Realisierung eines Gebäudes in der Rathenower Str. 16 in Berlin im Rahmen eines Generalunternehmermodells mit Ausführungsplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 07.10.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- CPV-Code
- 45210000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Generalunternehmer zu beauftragen, wobei der Leistungsinhalt neben der schlüsselfertigen Bauausführung die Erarbeitung der Ausführungsplanung sowie ergänzende Planungs- und Nebenleistungen sind. Der AG stellt als Grundlage neben den regelmäßigen Unterlagen (FLB, Vorabzug Genehmigungsplanung, Brandschutznachweis usw.) eine Leitdetailplanung üblichen Umfangs. Das Gebäude ist als u-förmiger Baukörper konzipiert, der sich aus 4 Gebäudeteilen zusammensetzt (Clusterhaus, Gewerbehaus, Wohnturm und Wohnzeile) und südlich von einem vom zukünftigen AN zu erschaffenden Platz gelegen ist. Der Wohnturm ist mit seinen 8 Geschossen der höchste Gebäudeteil und überragt die sonst überwiegend 5-geschossigen Gebäudeteile. Zwischen den einzelnen Gebäudeteilen sind gemeinschaftlich nutzbare Dachterrassen über dem 3. Obergeschoss vorgesehen. Im Erdgeschoss schiebt sich ein, die Schenkel des U verbindender Baukörper, in das Gelände im hinteren Teil des Grundstücks das ca. 7 m höher liegt als straßenseitig und nimmt 8 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen sowie eine Fahrradgarage auf. Erschlossen werden die Stellplätze über den südlichen Weg zwischen Neubau und benachbarter Kindertagesstätte.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.08.2024
- Ende
- 13.11.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- ANES Bauausführungen Berlin GmbH
- Vertragsabschluss
- 08.08.2024
- Zuschlagsentscheidung
- 29.07.2024
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.