AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Nachrechnung Straßenbrücke Landesbergen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser, Verden (Aller)
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Vergabeverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb (national)
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- UVgO (Unterschwelle)
Beschreibung
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage der Nachrechnungsrichtlinie sowie der zur Verfügung gestellten und erforderlichenfalls nachgeforderten Unterlagen eine Einstufung des Traglastindexes vorzunehmen, die Restnutzungsdauer des Bauwerks abzuschätzen beziehungsweise rechnerisch zu ermitteln sowie die Ermüdungssicherheit zu überprüfen und zu bewerten. Der vorgesehene Leistungsumfang umfasst mehrere Teilleistungen, die sich aus dem stufenweisen Vorgehen gemäß der Nachrechnungsrichtlinie ergeben. Es sind nachfolgende Leistungen auszuführen: a) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie b) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung c) Durchführung der Nachrechnung nach Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie, sofern erforderlich und nach gesonderter Beauftragung Die Durchführung der Stufe 2 und der Stufe 3 der Nachrechnungsrichtlinie bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. 1. Grundlagenermittlung - Sichtung und Bewertung der vorhandenen Unterlagen (Bestandspläne, Prüfberichte, bisherige Nachweise, Schadensdokumentationen). - Abstimmung der zu betrachtenden Ziellastniveaus mit dem Auftraggeber (hier: BK 30 als Ausgangspunkt). - Festlegung der maßgeblichen Einwirkungen auf Basis der NRR. 2. Erfassung und Bewertung des Ist-Zustandes - Auswertung der Ergebnisse der letzten Bauwerksprüfung nach DIN 1076. - Schadensaufnahme, insbesondere relevante Schädigungen für Tragfähigkeit und Ermüdung (Risse, Querschnittsverluste, Vorspannungsverluste, Zustand der Koppelfugen). - Ableitung eines realistischen Rechenmodells unter Berücksichtigung der Schadensbilder und der Bauwerksbesonderheiten. 3. Statische Nachrechnung - Nachweise der Tragfähigkeit für maßgebende Schnittgrößen unter den Ziellastniveaus. - Berücksichtigung der tatsächlichen Vorspannungssituation, Krafteinleitung in den Koppelfugen und ggf. reduzierter Querschnittswerte. 4. Ermüdungsuntersuchung - Durchführung einer Objektbezogene Schadensanalyse (OSA) zur Überprüfung der Ermüdungssicherheit gemäß „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbetonüberbauten“, BASt, Ausgabe 1998. - Bewertung kritischer Details (Ankerköpfe, Spanngliedauflagerungen, Rissbereiche, Koppelfugen). - Ableitung von Anforderungen an den weiteren Betrieb oder Maßnahmen zur Verbesserung der Ermüdungssicherheit. 5. Bestimmung der Restnutzungsdauer - Ableitung einer Restnutzungsdauer aus den rechnerischen Ergebnissen, ergänzt durch eine ingenieurmäßige Bewertung des Schädigungsfortschritts. - Bewertung des tatsächlichen Lastniveaus - Vergleich der rechnerischen Tragreserven mit dem Ziellastniveau BK 30. - Prüfung, ob unter Berücksichtigung der Schäden und der Ergebnisse der OSA eine höhere oder niedrigere Einstufung gerechtfertigt ist. - Erarbeitung einer Empfehlung zur verkehrlichen Nutzung (z. B. volle Freigabe, Einschränkungen, Monitoring). 7. Dokumentation - Erstellung eines Nachrechnungsberichts nach den Vorgaben der NRR. - Darstellung der Berechnungen, OSA-Ergebnisse und Schlussfolgerungen. - Formulierung einer klaren Empfehlung zum weiteren Betrieb und zu evtl. Maßnahmen.
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor