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Sprachmittlung im Festeinsatz
Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 14.07.2026, 10:00 Uhr (noch 21 Tage)
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Beschreibung
Das JobCenter Essen benötigt für Termine im Neukundenbereich und im Integration Point mit neu zugewanderten SGB II Antragstellenden Unterstützung von ausgebildeten und zertifizierten Sprach- und Integrationsmittlern, die über eine reine Dolmetschertätigkeit hinausgeht. Die Klärung komplexer Sachverhalte, das Treffen verbindlicher Absprachen, das Führen von konfliktreichen und/oder besonders (kultur-) sensiblen und soziokulturellen Gesprächen sowie fehlende gemeinsame Sprachkenntnisse erfordern professionelle Unterstützung. Die Sprach- und Integrationsmittler sollen den Mitarbeitenden des JobCenters in ihrer fachlichen Arbeit helfen und Konfliktsituationen ausräumen. Bei der Art der Sprachmittlerleistung handelt es sich um Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen. Dies ist eine zeitversetzte, mündliche Übersetzung von Gesprächen mit Kundinnen und Kunden aus der jeweiligen Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt. Es wird vorausgesetzt, dass auch Texte (Formulare, Schreiben etc.) mündlich übersetzt werden, wenn der Anlass des Einsatzes dies erfordert oder den Einsatz erleichtert. Die Sprachmittler nehmen direkt am Gespräch teil und übersetzen die Sprache unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Sprach- und Integrationsmittler für das JobCenter Essen zur Unterstützung von neu zugewanderten SGB II Antragstellenden.
- Die Leistung umfasst Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen sowie die mündliche Übersetzung von Texten unter Berücksichtigung soziokultureller Hintergründe.
- Es werden ausgebildete und zertifizierte Sprach- und Integrationsmittler mit der Fähigkeit zur Klärung komplexer und sensibler Gespräche benötigt.
- Der Erfüllungsort ist Essen, Ruhr.
Das JobCenter Essen sucht Sprach- und Integrationsmittler für die Unterstützung von neu zugewanderten SGB II Antragstellenden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): D.3.pdf (Erklärung zu Referenzleistungen) Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 6 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde. Aufstellung der Referenzleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Auftragnehmers, der erbrachten Leistung, von Durchführungszeit und -ort, Teilnehmerkapazitäten, des Auftraggebers mit Kontaktperson inkl. Telefonnr.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 14.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
Preiseinschätzung
Basierend auf 19 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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