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Behälterrevision Biogasanlage 1 und 2, Degtower Weg 4 Grevesmühlen
Stadtwerke Grevesmühlen GmbH · Grevesmühlen · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen
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Verfahrensbeschreibung: Die im Linienbetrieb betriebenen Biogasanlagen (BGA 1 Fermenter/Nachgärer und BGA 2 Fermenter/Reststofflager) arbeiten im mesophilen Temperaturbereich (bei ca. 38°C – 42°C). In den Biogasanlagen werden Einsatzstoffe verwendet, die in der Biomasseverordnung nach dem gültigen Erneuerbaren-Energie-Gesetz aufgeführt werden. Für die BGA 1 gelten die Bestimmungen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) von 2004 und für die BGA 2 gelten die Bestimmungen des EEG 2009. In beiden Anlagen werden demnach nachwachsende Rohstoffe, wie Mais- und Grassilage, sowie Rindergülle eingesetzt. Beide Anlagen haben einen Zuschlag für die anschließende Vergütungsperiode nach dem EEG 2023 bekommen. Die Zugabe der Einsatzstoffe erfolgt durch eine automatische und über die Tageszeit konstanter Fütterung. Nach dem Fermentationsprozess bleibt ein Wirtschaftsdünger übrig, welcher in dem Nachgärer der BGA 1 sowie dem Reststofflager in der BGA 2 gelagert wird. Die in den Biogasanlagen verwendeten Einsatzstoffe stammen ausschließlich von landwirtschaftlichen Betrieben aus der Umgebung der Stadt Grevesmühlen, welche den Fermentationsrückstand in den Ausbringperioden gemäß der Düngeverordnung verarbeiten. Betriebsbeschreibung: Die Stadtwerke Grevesmühlen betreiben zwei Biogasanlagen zur Erzeugung von Biogas. Das Biogas wird in mehreren Blockheizkraftwerken (BHKW) je Anlage flexibel (entsprechend den Strommarktpreisen) in elektrische Energie und zusätzlich in Wärme umgewandelt. Die jährlichen Einsatzstoffe betragen ca. 19.410 Tonnen nachwachsende Rohstoffe (Mais), 4.722 Tonnen flüssige Rindergülle und zusätzlich 7.200 Tonnen separierte Rindergülle. Die Betriebsbereiche gliedern sich in folgende (Haupt-) Komponenten: Biogasanlage 1 (BGA 1): • Feststoffeintrag/ Feststoffdosierer mit ca. 70 m³ Fassungsvermögen • Anmischbehälter 148m³ • Fermenter mit 3.122 m³ Nutzvolumen inkl. integriertem Gasspeicher mit einem Volu-men von ca. 689 m³ • Nachgärer mit Reststofflagerfunktion mit 5.012
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KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Planungsleistung für die technische und ökologische Modernisierung sowie verfahrenstechnische Neuauslegung von zwei Biogasanlagen aufgrund geänderter EEG-Anforderungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Geschätzter Wert 100.000 €2 Veröffentlichungen
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- 03.02.2025 Original-Veröffentlichung
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