AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://s2c.mercell.com/today/232212) · Abgerufen am 16.09.2026 17:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a25e6909-268a-4f28-9e6f-1a6e2ea6a934/

Dynamisches Beschaffungssystems für die Energieversorgung (Gas und Ökostrom)

Notice-ID: a25e6909-268a-4f28-9e6f-1a6e2ea6a934 · Procedure-ID: 0bd1a2df-9496-4a6d-b826-61e6848f46ec

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH, Jülich
Veröffentlicht
11.09.2026
Frist (Submission)
10.09.2031
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Mehrfachvergabe
CPV-Code
09000000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
10.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Über das Dynamische Beschaffungssystem zur Energieversorgung  deckt die JEN mbH den eigenen Energiebedarf für die Medien Gas und Ökostrom innerhalb der nächsten 60 Monate. Hierbei erfolgt die Beschaffung mittels einzelner Beschaffungsvorgänge (Miniwettbewerbe) in den gegenständlichen Kategorien im Rahmen von "nicht offenen Verfahren" im Wettbewerb. Der Wettbewerb findet dabei jeweils zwischen den qualifizierten und zugelassenen Unternehmen in den betreffenden Kategorien statt. Laufzeiten und Mengen in den Miniwettbewerben können dabei variieren und sich an Bedarf und Situation anpassen.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).