ABS Berlin - Dresden, 2. Baustufe; Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS Berlin - Dresden, 2. Baustufe; Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchungen für Los 1 Planungsabschnitte 1.2 Bf Rangsdorf (a) - Bf Zossen (a) und 1.3 Bf Zossen (a) - Bf Wünsdorf-Waldstadt (a) sowie Los 2 Planungsabschnitt 3 Elsterwerda - Großenhain Berliner Bf
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen im Rahmen der ABS Berlin-Dresden, 2.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 131 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 12.01.2026 11 - Im Verlauf des Projekts wurde der Endtermin der nicht-optionalen Leistungen vom 31.12.2022 auf den 30.04.2025 verschoben. Dadurch entstand über 28 Monate ein zusätzlicher administrativer Mehraufwand. Der Umfang der optionalen Leistungen hat sich erweitert (Straßenverkehrslärm, Straßenverkehrserschütterungen, ESTW Rangsdorf). Zudem war eine Aktualisierung des Preisindexes erforderlich. Bereits vorliegende Gutachten mussten aufgrund neuer Planungsgrundlagen überarbeitet werden. Diese Leistungen sind notwendig, um die Genehmigungsfähigkeit der Planrechtsunterlagen sicherzustellen und das Projektziel zu erreichen. Die neuen Planungsleistungen stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit dem Hauptvertrag und können nicht getrennt vergeben werden. Ein AN-Wechsel würde zu erheblichem Mehraufwand und Risiken führen und wäre wirtschaftlich nachteilig. Für eine konsistente Leistungserbringung ist daher die Beauftragung des ursprünglichen AN erforderlich. aktuell
- 25.09.2024 09 - Die Errichtung des neuen elektronischen Stellwerks (ESTW-A) im Bf Rangsdorf ist eine Zusammenhangsmaßnahme zum Ausbau der Strecke Rangsdorf - Zossen, um die Leit- und Sicherungstechnik für eine Geschwindigkeit von bis zu 200 km/h auszubauen. Das Modulgebäude des neuen ESTW ist Bestandsteil der Antragsunterlagen auf eine Genehmigung nach §18 AEG für den o.g. Projektabschnitt und kann nicht getrennt vom Streckenausbau betrachtet werden. Die im Vertrag 21FEI50653 bereits erstellte schalltechnische Untersuchung muss zur Sicherstellung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und somit zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs ergänzt werden. Diese ergänzende Leistung kann nicht getrennt erbracht werden und muss nach §650b BGB dem Auftragnehmer im Vertrag 21FEI50653 angeordnet werden.
- 02.07.2024 NT 08 Für das Planfeststellungsverfahren ist eine Überarbeitung des Schallgutachtens vom 29.04.2022 unter Berücksichtigung der neuen abgestimmten Planungsgrundlagen zwingend notwendig. Die zusätzlichen Leistungen für die Aktualisierung des Schallgutachtens gem. den neuen Planungsgrundlagen sind folgende: - Varientenuntersuchung der Lärmschutzwände (mit / ohne besonders überwachtes Gleis) - Aktualisierung des Berechnungsmodells gem. den neuen Prognosedaten zum Deutschlandtakt (z.B. die neue Zugzahlenprognose) - Aktualisierung des Kreuzungsmodells für die Goethe Straße (Änderung von einer Eisenbahnüberführung zu einer Straßenüberführung) - Anpassung der Verkehrsprognose unter Berücksichtigung der neuen Verkehrszahlen für die Pramsdorfer Straße - Optimierung der Länge und die Lage der Lärmschutzwände mit den vereinbarten Planungsgrundlage
- 12.02.2024 Für den Fiktiventwurf SÜ ist die schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Leistungen werden dem Grunde nach bestätigt.
- 12.02.2024 Die Prognosedaten zum DT (Deutschlandtakt) wurden Anfang 2023 dem Projekt vorgelegt. Im Planfeststellungsverfahren sind diese neuen Prognosedaten zu berücksichtigen. Somit ist eine die Schalltechnische Untersuchung mit den neu vorliegenden Prognosedaten erneut zu berechnen. Die Leistungsinhalte sind aus fachtechnischer Sicht erforderlich und angemessen. Die Leistungen werden dem Grunde nach bestätigt.
- 09.02.2024 Im Ergebnis der förmlichen EBA-Prüfung der Antragsunterlagen zu den Pf-Unterlagen PfA3.1 und EÜ Wainsdorf wurde festgelegt, dass Inhalt und Umfang der Unterlage zur EÜ Wainsdorf keinen Zwischen- sondern ausschließlich den Endzustand, den die Pf-Unterlage des PfA3.1 beinhaltete, berücksichtigen soll. Dadurch war auch eine Verschiebeung der Pf-Grenzen auch für den PfA3.2 notwendig. Eine Überarbeitung der Gutachten (Schall + Erschütterung) ist unumgänglich.
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