AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156542) · Abgerufen am 02.10.2026 17:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a28c9f49-5436-4a96-aebb-e8cd96df3d6f/

Estricharbeiten 2A

Notice-ID: a28c9f49-5436-4a96-aebb-e8cd96df3d6f · Procedure-ID: e7dd50dc-ae80-463b-bfc5-d075420b8615

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Stammdaten

Auftraggeber
Klinikum Neumarkt - Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf., Neumarkt i.d.OPf.
Veröffentlicht
20.08.2026
Frist (Submission)
23.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

ca. 1.075 m2 Bitumenschweißbahn mit Aluminiumeinlage V60 S4 + AL ca. 3.475 m2 Kugelstrahlen ca. 965 m2 Wärmedämmung ca. 965 m2 Trittschalldämmung ca. 965 m2 Zementestrich d = 70-75 mm als Schwimmender Estrich ca. 965 m2 Zulage für Schnellestrich ca. 3.475 m2 Mineralische Haftbrücke ca. 3.475 m2 Zulage für Nasshaftbrücke 2-lagig, ca. 3.400 m2 Zementestrich d = 80 mm als Verbundestrich ca. 75 m2 Zementestrich d = 160 mm als Verbundestrich ca. 3.475 m2 Zulage für Schnellestrich ca. 80 m Schalltrenn- und Dehnfugenprofile

Vertragslaufzeit

Beginn
22.02.2027
Ende
16.07.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).