AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 17:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a29a8e90-df26-466e-b596-63f83a7e4b38/

Pathologische Leistungen für das ukb

Notice-ID: a29a8e90-df26-466e-b596-63f83a7e4b38 · Procedure-ID: 3d0c9ee1-8b54-4cf6-96b7-ec7a2d44ff76

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Stammdaten

Auftraggeber
BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH, Berlin
Veröffentlicht
10.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85111800 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH (ukb) beabsichtigt, die vollständige Erbringung pathologischer Leistungen für den stationären und ambulanten Bereich extern zu vergeben. Ziel ist die kontinuierliche, qualitativ hochwertige Versorgung gemäß den Anforderungen zertifizierter Organkrebszentren. Der Auftragnehmer übernimmt sämtliche diagnostischen Leistungen einschließlich Schnellschnitt, Histopathologie, Zytologie, Immunhistologie und Molekularpathologie sowie die Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen. Die Leistungserbringung erfolgt (teils) vor Ort im ukb, kann zum Teil aber auch in eigenen Laboren des Auftragnehmers unter Einhaltung definierter Response-Zeiten erfolgen. Neben der medizinischen Qualität sind u.a. die Sicherstellung des laufenden Betriebs, Datenschutz, IT-Anbindung und ein tragfähiges Notfall- und Havariekonzept gefordert.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).