AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Objektplanung (Gebäude/Innenräume) und Freianlagenplanung Gesamtschule "Walter Karbe"- Ersatzneubau in Neustrelitz
Stammdaten
- Auftraggeber
- Residenzstadt Neustrelitz, Neustrelitz
- Veröffentlicht
- 10.06.2025
- Frist (Submission)
- 10.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Objektplanungsleistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume (LPH 1-8, außer 7) gem. §§ 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2021 entsprechend sowie Freianlagen (LPH 1-8 außer 7) gem. § 39 i.V.m. Anlage 11 HOAI 2021 entsprechend Stufenweise Beauftragung Auf der Grundlage der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie soll nun eine dieser Varianten bauplanerisch weiterverfolgt werden. Der Schulstandort bzw. das Schulgebäude wurde 1960 als Massivbau und in einer U-Form errichtet. Es besteht aus dem mittleren Haupttrakt sowie den beiden Seitenflügeln. Im Zuge des 2.BA soll der östliche Seitenflügel zurück gebaut und durch einen größeren sowie modernen Gebäudetrakt ersetzt werden Anrechenbare Kosten (netto): KG 200/300/460/anteilig 400 = 8.068.728,75 € , KG 500 210.084 € Die Gesamtleistung umfasst 2 Leistungsbilder (Objekt- und Freianlagenplanung). Eine Aufteilung in Lose erfolgt allerdings nicht. Der Objektplaner wird die Freianlagenplanung mit übernehmen. Soweit dies in Eigenleistung nicht gewährleistet werden kann, ist es möglich eine Bietergemeinschaft zu bilden oder einen Landschaftsplaner als Unterauftragnehmer einzusetzen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.08.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 51 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.