AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 13:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a2ba26cc-ed09-4ad3-ac28-06d6491f400f/

Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten_Stahlfenster, -türen und Aluminiumfenster

Notice-ID: a2ba26cc-ed09-4ad3-ac28-06d6491f400f · Procedure-ID: 7a3ad002-69d0-43d1-b1c4-9a48047671ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
24.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
509.028 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind die Außenfenster und Türen aus Stahl und Aluminium für den Umbau und die Herrichtung des Marinehauses Berlin. Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen Metallbauarbeiten nach DIN 18360 für folgende Leistungen: -Herstellung von 9 Stück geschossübergreifenden Stahlfenstern. -Herstellung von 2 Stück Aluminiumfenstern. -Herstellen von 5 Stück Stahlprofilsystemtüren. -Herstellung von Dämmung und Dichtung von Außenwand an Fenster und Türen -Rückbau und Entsorgung von prov. Schutz aus Folie und OSB -Wartungsarbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
29.04.2026
Ende
17.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Oberland Metallbau & Bauschlosserei GmbH
Vertragsabschluss
03.02.2026
Zuschlagsentscheidung
16.01.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).