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lan­des­wei­tes AFZS - Anpas­sung Hin­ter­grund­sys­tem maBinso Stu­dio

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer maBinso soft­ware GmbH
💶 Zuschlagswert 37.000 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 17.12.2025

Beschreibung

Das Land Baden-​Würt­tem­berg hat das Ziel, Fahr­gast­zähl­da­ten für das gesamte Land zu erhal­ten. Gemäß ÖPNV-​Gesetz des Lan­des BW und dazu gehö­ri­ger Rechts­ver­ord­nung (ÖPNV-​VO §5(6)) erge­ben sich ab 2025 ein­zu­hal­tende Anfor­de­run­gen bezüg­lich der lan­des­weit ein­heit­li­chen Erhe­bung der Fahr­gast­nach­frage. Hier­bei wird gefor­dert, dass Daten zur Fahr­gast­nach­frage lan­des­weit in ver­gleich­ba­rer Daten­qua­li­tät vor­lie­gen und der Anlage 5 zur ÖPNV-​VO ent­spre­chen müs­sen. In Form des Anfor­de­rungs­ka­ta­log „auto­ma­ti­sche Fahr­gast­zäh­lung“ (Inkraft­tre­ten am 12.05.2023) wur­den die Vor­ga­ben der ÖPNV-​VO ver­öf­fent­licht. Sie zie­len auf die mit­tels tech­ni­scher Sen­so­ren und Über­tra­gungs­tech­nik auto­ma­ti­sierte Fahr­gast­zäh­lung, das soge­nannte auto­ma­ti­sche Fahr­gast­zähl­sys­tem (AFZS) ab. Nach Bewer­tung der Anfor­de­run­gen ergibt sich für die rnv GmbH Hand­lungs­be­darf, um die ein­ge­setz­ten Sys­teme an den gefor­der­ten Stan­dard anzu­pas­sen. Das bei der rnv GmbH ein­setzte Hin­ter­grund­sys­tem der Firma maBinso GmbH muss - zur Erfül­lung der Anfor­de­run­gen aus dem Anfor­de­rungs­ka­ta­log zum lan­des­wei­ten AFZS – ange­passt wer­den. Betrof­fen sind die ver­schie­de­nen Kom­po­nen­ten zur Daten­über­nahme und Daten­aus­gabe (Schnitt­stel­len für den Import und Export), zur Hoch­rech­nung sowie zu all­ge­mei­nen Aus­wer­tun­gen zu Ein- und Aus­stei­gern im Sys­tem. Bei allen Ände­run­gen han­delt es sich um Anpas­sun­gen im bestehen­den Sys­tem.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

maBinso soft­ware GmbH 37.000 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer maBinso soft­ware GmbH
    Zuschlagswert 37.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 06.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 184 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 222.000 €
Median 368.673 €
Oberes Quartil 701.572 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim

vergabe@rnv-online.de
+496214651730

37.000 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 300-25-E21
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Mannheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 06.03.2026
CPV-Codes (2) 72267000 · IT-Dienstleistungen
72260000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Mannheim
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 37.000 – 37.000 €

Bieter (1)
maBinso soft­ware GmbH · Hamburg

Auftragnehmer (?)
maBinso soft­ware GmbH
Vertrag 17.12.2025

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.329 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.265 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 09.06.2026

Daten korrigieren →