AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E94863233) · Abgerufen am 13.08.2026 22:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a2d9e133-80c4-4b69-a66b-eb6ff3d06a60/

Entsorgung von Restmüll

Notice-ID: a2d9e133-80c4-4b69-a66b-eb6ff3d06a60 · Procedure-ID: 9390beed-45a3-4615-b54b-f574aee8e5fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Lüchow-Dannenberg, Lüchow
Veröffentlicht
05.07.2026
Frist (Submission)
26.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90513100 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow- Dannenberg ist der Fach- dienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises. Restmüll (AVV 200301) wird im Landkreis einerseits durch eigene Sammelfahrzeuge vor Ort abgeholt, andererseits aber auch auf dem Wert- stoffhof angenommen. Die weitere Entsorgung ist an einen beauftragten Dritten verge- ben. Da dessen Vertrag zum Ende des Jahres ausläuft, schreibt der Landkreis die Übernahme und Entsorgung des erfassten Restmülls hiermit erneut aus. Leistungsbeginn ist der 01.01.2027 bzw. der erste Werktag 2027.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).