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Auftragsänderung: Programmierung eines ressortweiten Fachverfahrens Forschungsprojektmanagement
Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) · Freising · Bayern
Beschreibung
Der Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung eines webbasierten Fachverfahrens zur Beantragung, Abwicklung, Bewilligung und Verwaltung sowie zum Controlling und Monitoring von Forschungsprojekten mit anschließender Pflege für das Ressort des StMELF. Dafür ist eine datenbankgestützte Webanwendung mit dem Racy10 Framework programmiert worden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Entwicklung eines webbasierten Fachverfahrens für das Forschungsprojektmanagement, basierend auf dem Racy10 Framework.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 28.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Nordbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Telefax: 0049 98153-1837. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, - der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, - mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 22.12.2025 Vom 17.04.2023 bis 01.06.2023 wurde der Stand der Entwicklung durch Pilotanwender im Rahmen einer freiwilligen Pilotphase getestet. Sowohl aus der Evaluierung als auch aus der Pilotphase haben sich neue Anforderungen an die Software ergeben. Dabei handelte es sich insbesondere um die Möglichkeit zur Erfassung zusätzlicher Attribute zur Generierung von Controlling-Auswertungen und um Anpassungen der Erfassung mit Rückmeldungen zum Stand des Vorhabens. Die dementsprechend notwendig gewordenen zusätzlichen Leistungen an der Software der Forschungsdatenbank wurden durch eine Auftragsänderung gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB vom 09.08.2023 dokumentiert und im Anschluss beauftragt. Nach dieser Abnahme des Releases 2.0 mit den Erweiterungen des Programms am 06.03.2025 ergaben sich veränderte Rahmenbedingungen in Hinblick auf die Pflege- und Wartung der Entwicklungssoftware, die nachträglich eingetreten sind und der Auftraggeber sowohl zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ursprungsverfahren als auch mit der ersten Änderung vom 09.08.2023 nicht vorhersehen konnten. Die Umsetzung der neuen fachlichen und funktionalen Anforderungen des Releases 2.0 bedingten nicht nur Anpassungen im Quellcode, sondern auch eine erweiterte Dokumentation, Tests und die Integration in die bestehende Datenstruktur sowie fortlaufende Betreuung im laufenden Betrieb. Aus diesem erweiterten Programmumfang ergab sich ein deutlich erhöhter Pflege- und Wartungsaufwand, der objektiv nicht vorhersehbar war und erst im Laufe der praktischen Anwendung, der die Funktionalität der Software betraf, an den Auftraggeber von der Firma herangetragen wurde, sodass es am 15.10.2025 zu einer Erläuterung und einem Änderungsantrag kam, der die oben genannten Bereiche im Rahmen der Pflege und Wartung implizierte. Die Software wurde über einen langen Zeitraum entwickelt und stellt sich als sehr komplex dar. Der Auftragnehmer hat die Software entwickelt und verfügt über ein tiefes Verständnis für die Architektur, Designentscheidungen und Implementierungsdetails. Insbesondere besteht der Bedarf der Anpassung aufgrund der erhöhten Cyber-Bedrohungslage und den damit verbundenen notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Die Bedrohungslage im Bereich der IT-Sicherheit hat sich seit Vertragsschluss erheblich verschärft. Insbesondere sind zunehmend neue Angriffsvektoren und Schwachstellen (z.B. Zero-Day-Exploits, Ransomware-Angriffe, kritische CVE-Meldungen) bekannt geworden, die eine kurzfristige Anpassung und Erweiterung der Wartungsleistungen erforderlich machen. Hieraus resultiert ein erhöhter Bedarf an sicherheitsrelevanten Updates, Penetrationstests, Codehärtungen und der laufenden Überprüfung sicherheitskritischer Komponenten. Diese Entwicklungen waren weder vorhersehbar noch zumutbar planbar. Zudem fand eine Änderung des Lizenzmodells einer eingebundenen technischen Komponente statt. Der Hersteller einer im System verwendeten technischen Komponente (hier: der Texteditor TinyMCE) hat ein neues Lizenzierungsmodell eingeführt, die eine kostenfreie Nutzung der bisher verwendeten Version ausschließt. Um den rechtskonformen und wirtschaftlichen Betrieb der Anwendung weiterhin zu gewährleisten, ist daher ein Austausch dieser Komponente erforderlich. Im Zuge des Austauschs muss das bisher genutzte Wordcount-Feature manuell nachimple-mentiert werden, da es in der neuen Lizenzform nicht mehr enthalten ist. Diese Änderung war nicht vorhersehbar, da die Lizenz- und Produktstrategie des Herstellers im Einflussbereich eines Dritten liegt und sich erst nach Vertragsbeginn geändert hat. Diese Veränderung führt ebenfalls zu einem erhöhten Mehraufwand. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Rahmen des Pflege- und Wartungsverhältnisses als Dauerschuldverhältnis externe Umstände eingetreten sind, die eine Anpassung verlangen, welche ein sorgfältiger und umsichtiger Auftraggeber sowohl zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung als auch zum Zeitpunkt der ersten Änderung vom 09.08.2023 nicht vorhersehen konnte und die zur Zielerreichung des Projektes notwendig sind. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich dadurch nicht. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 347 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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