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Gigabitausbau Landkreis Mittelsachsen - Cluster I
Landkreis Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Los 1 VergebenGigabitausbau Landkreis Mittelsachsen - Cluster I🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Beschreibung
Der Landkreis Mittelsachsen führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung des Ausbaus und dem Betrieb von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitinfrastrukturen (sog. Gigabitinfrastrukturen im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 31.03.2023; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für die förderfähigen Adressen im Projektgebiet des Clusters I mit den Kommunen Bobritzsch-Hilbersdorf, Großschirma, Halsbrücke, Lichtenberg/ Erzgebirge, Mulda/ Sachsen, Oberschöna, Reinsberg und Weißenborn/ Erzgebirge des Landkreises Mittelsachsen (auch „Projektgebiete“ genannt) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Hinsichtlich näheren Angaben zu dem Projektgebiet wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Mit der Ausschreibung soll der Ausbau von zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze durch Telekommunikationsnetzbetreiber im vorgenannten Cluster I des Landkreises Mittelsachsen erreicht und gefördert werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Ausbaugebiet hergestellt wird und aufrechterhalten werden kann. Ziel ist die Schließung der sogenannte Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Der Zuschlagsbieter erhält entsprechende Zuwendungen, trägt jedoch weiterhin das wesentliche unternehmerische Risiko für den Aufbau und Betrieb der entsprechenden Breibandinfrastruktur, insbesondere das Vermarktungsrisiko.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf den Bestbieter bereits nach den ersten Angeboten vor. 2. Der Konzessionsgeber behält sich aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV analog). 3. Das Zuschlagskriterium „Technisches Konzept“ ist ein Ausschlusskriterium. Sofern die mit einem Angebot eingereichten Unterlagen zum technischen Konzept erhebliche Defizite, Lücken und/oder Widersprüche aufweisen, welche eine nicht anforderungsgerechte Leistungserbringung erwarten lassen oder sofern keine oder nicht verwertbare und damit insgesamt ungenügende Angaben zum technischen Konzept getätigt werden, werden die betreffenden Bieter im Rahmen des § 56 VgV analog mit einer angemessenen Nachfrist zur dahingehenden Überarbeitung ihres Angebots aufgefordert. Kommen die so aufgeforderten Bieter dieser Aufforderung nicht, nicht fristgerecht oder nur ungenügend nach, können die betroffenen Bieter vom weiteren Verfahren entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV analog ausgeschlossen werden. 4. Der Landkreis erwartet einen Projektabschluss bis spätestens bis zum 31. Dezember 2029. Sofern sich aus den in den Angeboten der Bieter mitgeteilten Umsetzungszeiträumen/ Meilensteinplanungen spätere Projektabschlüsse ergeben sollten, behält sich der Landkreis nach Anhörung und Verhandlung mit den betreffenden Bietern unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor, die Angebote dieser Bieter nicht weiter zu berücksichtigen und diese vom weiteren Verfahren auszuschließen. Sollten die überwiegende Anzahl der Angebote nicht im Zeitrahmen des definierten Projektabschlusses liegen, behält sich der Landkreis ferner vor, den Projektabschluss zu verlängern oder das gesamte Ausschreibungsverfahren aufzuheben und ggfls. unter Neudefinition der Ausschreibungsgebiete neu zu starten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wirtschaftlichkeitslücke 400 Pkt.Kosten
Das Zuschlagskriterium Wirtschaftlichkeitslücke wird auf Grundlage der Höhe, der vom jeweiligen Bieter angegebenen Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Wertungsmatrix bewertet.
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Technisches Konzept 250 Pkt.Qualität
Bewertung des technischen Konzeptes
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Option Eigenausbau 100 Pkt.Qualität
Wertung Anzahl angebotener Adressen Eigenausbau
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Preis Low-Budget-Endkundenprodukt 50 Pkt.Kosten
Angabe Höhe Preis Low-Budget-Endkundenprodukt
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Preis Hausanschluss nach der Vermarktungsphase 50 Pkt.Kosten
Angabe Höhe Preis Hausanschluss nach der Vermarktungsphase
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Umsetzungszeitraum 50 Pkt.Qualität
Bewertung des angebotenen Umsetzungszeitraumes
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Meilensteinplanung 50 Pkt.Qualität
Bewertung angebotene Meilensteinplanung
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Einsatz alternativer Verlegemethoden 50 Pkt.Qualität
Bewertung angebotener Einsatz alternativer Verlegemethoden
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bitte beachten Sie, dass die Vergabekammer Sachsen und das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19) der Rechtsmeinung sind, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren unzulässig ist, da bei der Art der zu vergebenden Konzession die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB vorliegt. Sofern die Bieter der Rechtsansicht der Vergabekammer Sachsen und des Oberlandesgerichtes folgen, sind für Rechtsbehelfe gegen das Verfahren die Zivilgerichte zuständig (anderes Ansicht VG Dresden, Beschluss vom 18.08.2022 – 4 L 433/22). Sofern die Bieter anderer Rechtsansicht sind und ein Vergabenachprüfungsverfahren für zulässig erachten, gelten folgende Hinweise: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 34.563.806 €1 Veröffentlichung
- 07.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 123 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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