AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 03:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a30aba61-10d9-4b65-8d2d-91b6eaaa6180/

Unterhaltsreinigung der Aufbauten und WC-Anlagen an Haltestellen im Bahn- und Busnetz der Braunschweiger Verkehrs-GmbH 2026ff.

Notice-ID: a30aba61-10d9-4b65-8d2d-91b6eaaa6180 · Procedure-ID: 0ed6f3d9-af27-4db4-81c5-22098a01aa09

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Stammdaten

Auftraggeber
Braunschweiger Verkehrs-GmbH, Braunschweig
Veröffentlicht
10.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Unterhaltsreinigung der Aufbauten und WC-Anlagen an Haltestellen im Bahn- und Busnetz der Braunschweiger Verkehrs-GmbH. • Los 1: Unterhaltsreinigung Wartehallen und Spritzschutzscheiben an Haltestellen • Los 2: Glasreinigung der Windschilde des Terminals der Stadtbahn- und Bushaltestelle am Nahverkehrsbahnhof • Los 3: Unterhaltsreinigung Haltestelle Schloss • Los 4: Unterhaltsreinigung der WC - Anlagen an Haltestellen und Wendepunkten

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).