AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.05.2026 04:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3273035-1d4b-4c9e-a14a-b2d0bdea1fd2/

Beschaffung von Narkosegeräten

Notice-ID: a3273035-1d4b-4c9e-a14a-b2d0bdea1fd2 · Procedure-ID: c27636c9-22e6-49ed-b5a2-a25dee9a8fd4

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Heidelberg AöR, Heidelberg
Veröffentlicht
16.01.2025
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33172100 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
2.268.670 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Gerätepark der Narkosegeräte ist in Teilen veraltet und soll dem entsprechend ausgetauscht werden. Damit soll eine Verjüngung des Geräteparks, sowie die Aktualisierung der Geräte auf den neusten Stand der Technik erzielt werden. Damit ist auch eine zukünftige Erweiterung der Geräte gewährleistet, u.a. mit der Einbindung der Geräte in ein bidirektionale Kommunikationsstruktur zwischen allen Medizintechniksystemen. Das System verfügt über einen integrierten Akku und benötigt für den Ventilator kein Antriebsgas. Dadurch ist keine Vorhaltung von Reservegasflaschen zur Beatmung an jedem Anästhesieplatz notwendig.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
16.01.2025
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 26.01.2025 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).