AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/a3401421-7404-4c8c-a58d-5ffee116acf9) · Abgerufen am 17.08.2026 07:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a3401421-7404-4c8c-a58d-5ffee116acf9/

Rahmenvertrag Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW: Lüftungsanlagen einschl. Druckbelüftungsanlagen, Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen

Notice-ID: a3401421-7404-4c8c-a58d-5ffee116acf9 · Procedure-ID: 84e758bf-579c-4541-83f8-87a000cad241

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Köln/Bonn GmbH, Köln
Veröffentlicht
20.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71315410 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Ausführung von Prüfungen durch Prüfsachverständige gemäß der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) Nordrhein Westfalen von sowie die dafür bauordnungsrechtlich geforderten Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit werden für die Objekte und Liegenschaften des Flughafen Köln Bonn ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
31.03.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
DEKRA Automobil GmbH, Niederlassung Köln
Vertragsabschluss
12.05.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).