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ESTW L90 UZ-Plattling, Erweiterung um 3 ESTW-A
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ESTW L90 UZ-Plattling, Erweiterung um 3 ESTW-A (L90) in Bf Straubing, Bf Radldorf und Bf Sünching
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Erweiterung des ESTW L90 UZ-Plattling um drei ESTW-A an den Bahnhöfen Straubing, Radldorf und Sünching.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 26.02.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
7 Veröffentlichungen
- 07.10.2026 11 - Die hoch komplexe Korridorsanierung "Obertrauböing-Passau" erfordert ein hohes Maß an bauzeitlicher Koordination. Hierfür ist ein verlässlicher Gesamtbauablaufplan zwingend erforderlich. Nur so kann die fristgerechte Fertigstellung der Maßnahme zugesichert werden. 13 - Die Änderung ist notwendig, da im Abstimmungstermin mit dem Auftraggeber am 12.02.2025 beschlossen wurde, die bisherige Zentrale „Z Plattling“ aus betrieblichen und abnahmetechnischen Gründen in zwei separate ESTW-Zentralen zu teilen. Diese Vorgabe des Abnahmeprüfers weicht von der ursprünglichen Projektplanung ab und ist zwingend erforderlich, um die Inbetriebnahme der ESTW-AStandorte Sünching, Straubing und Radldorf sicherzustellen. Die aus der Anpassung der Stromversordung resultierenden zusätzlichen Projektierungs- und Montageleistungen sowie Materialbedarfe waren im ursprünglichen Vertragsumfang nicht enthalten und führen zu Mehrkosten. 14 - Die geänderten Leistungen stellen lediglich eine technisch notwendige Anpassung der Ausführungsart an die baulichen Gegebenheiten dar.
- 18.09.2026 MKA 08 Die Erweiterung ist notwendig, weil im Laufe des Projekts unvorhersehbare Anforderungen aufgetreten sind. Für die Station Plattling war diese Leistung ursprünglich nicht geplant und wurde deshalb nicht ausgeschrieben. Dass diese Datenpflege für Plattling doch zwingend gebraucht wird, zeigte sich erst bei der späteren Detailplanung. Es kam zu einer unvorhersehbaren Kombination aus technischen, organisatorischen und betrieblichen Anforderungen. Erst durch die enge logistische Verknüpfung mit der neuen ETCS-Ausrüstung, den Betriebsprozessen und der zeitlichen Abstimmung auf die Generalsanierung „Obertraubling-Passau“ (GS 5830) entstanden neue Wechselwirkungen. Diese Abhängigkeiten existierten zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht und waren selbst bei sorgfältigster Vorplanung nicht vorhersehbar. MKA 16 Unvorhergesehene betriebliche Notwendigkeit: Während der o.g. Maßnahme wurde erst im Projektverlauf erkennbar, dass die Fahrdienstleitung ohne einen Interimscontainer nicht arbeitsfähig bleibt. Diese betriebliche Einschränkung konnte der öffentliche Auftraggeber bei Vertragsschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehen. MKA 17 Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags wird durch diese Modifikation nicht berührt und bleibt vollständig gewahrt. Gegenstand des Hauptauftrags ist und bleibt die signaltechnische Ausrüstung und signaltechnische Anpassung im Bereich des Bahnhofs Straubing. Bei den Mehrkosten (MKA 017) handelt es sich um eine Anpassung im bestehenden Leistungsumfang, die durch die Planungsfortschreibung (PT1) zwingend erforderlich wurde. Es werden weder die Art der zu erbringenden Leistung grundlegend verändert, noch wird der Beschaffungsgegenstand auf andere, fachfremde Gewerke oder neue, sachlich unzusammenhängende Streckenabschnitte ausgeweitet. Die Maßnahme dient ausschließlich dazu, die bereits beauftragten Signale an die aktualisierten Vorgaben anzupassen, um den Werk- und Projekterfolg sicherzustellen. MKA 18 Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt von dieser Leistungsänderung völlig unberührt. Gegenstand des Vertrages ist unverändert die signaltechnische Ausrüstung und Planung des betreffenden Projektabschnitts. Bei den Mehrkosten handelt es sich um eine reine Anpassung und Aktualisierung der vertraglich geschuldeten Planungs- und Hardwareunterlagen an den neuesten, vom AG vorgegebenen Erkenntnisstand. Es werden weder neue, fachfremde Gewerke in den Vertrag einbezogen, noch wird der ursprüngliche Auftrag erweitert. MKA 19 Der Gesamtcharakter des ursprünglichen Auftrags bleibt durch diese Anpassung unverändert. Die signaltechnische Ausrüstung und Ausführung des Projektabschnitts Straubing wird in seinem Wesen nicht modifiziert. Die betroffenen Leistungen bewegen sich vollständig im Rahmen des ursprünglichen vertraglichen Leistungsumfangs. Es werden keine sachfremden Leistungen integriert.
- 28.08.2026 010 Die ursprüngliche Planung sah eine zeitlich entkoppelte Abholung durch den Rahmenvertragspartner vor. Durch dessen Ausfall blockieren die Haufwerke nun das Baufeld. Die Entsorgung ist somit zu einem terminbestimmenden Bestandteil des Bauablaufs des AN geworden. Die Entsorgung erfolgt jetzt in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit den Gründungs- und Montagearbeiten des AN. Ein Einsatz einer weiteren Drittfirma während des laufenden Betriebs ist technisch und logistisch ausgeschlossen, da eine Taktung und Koordination zwischen dem AN und einer Drittfirma auf engstem Raum unmöglich ist und zu unzulässigen Sicherheitsrisiken führt. Da die Haufwerke direkt im Baufeld liegen, greifen die Entsorgungsarbeiten massiv in den getakteten Bauablauf des AN ein. Die Koordination einer weiteren, vertraglich ungebundenen Drittfirma auf engstem Raum würde ggf. zu Bauablaufstörungen, Stillstandszeiten und gegenseitigen Behinderungen führen, deren Vermeidung oberste Priorität besitzt.
- 03.12.2025 MKA 02 Während der Projektumsetzung wurde festgestellt, dass die bestehende Systemkopplung zwischen dem ESTW-A Sünching und dem Relaisstellwerk SpDrS60 Obertraubling technisch angepasst werden muss. Ohne diese Blockschnittstellenanpassung wäre die sichere Funktion und Betriebsfähigkeit der Signal- und Stellwerksanlagen nicht gewährleistet. Die Anpassung betrifft ausschließlich das ESTW-A Sünching und die Verbindung zur Anlage Obertraubling; am Stellwerk Obertraubling selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Die Arbeiten sind technisch zwingend notwendig und resultieren aus neuen Erkenntnissen im Projektverlauf, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
- 11.11.2025 05 Die Maßnahme ist notwendig, um die Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen. 5- Die zusätzlichen Leistungen umfassen insbesondere: - Vollständige Sichtung und Verifikation der bestehenden Planunterlagen (AP PT1), - Erstellung der PT2-Planung und Materialisierung, - Technische und terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber und den beteiligten Projektstellen, - Planung und Einsatz zusätzlichen Projektierungs-, Montage- und Aufsichtspersonals, - Durchführung der erforderlichen Montagearbeiten im Bereich des ESTW-A Sünching, - Koordination der ergänzenden Planungsleistungen sowie formale Umsetzung der Vertragsänderungen. Die Arbeiten sind für die ordnungsgemäße Umsetzung und Inbetriebnahme des Projekts erforderlich und sollen gemäß aktuellem Planungsstand vom 01.09.2025 bis 26.02.2027 ausgeführt werden. Eine ergänzende Planung ist erforderlich. Die Mehrkosten werden gemäß Modulvertrag bzw. den vereinbarten Einheitspreisen bewertet und aktuell auf ca. 233.190,00 € geschätzt.
- 22.09.2025 MKA 003 Unvorhergesehene betriebliche Notwendigkeit: Während der o.g. Maßnahme wurde erst im Projektverlauf erkennbar, dass die Fahrdienstleitung ohne einen Interimscontainer nicht arbeitsfähig bleibt. Diese betriebliche Einschränkung konnte der öffentliche Auftraggeber bei Vertragsschluss trotz sorgfältiger Planung nicht vorhersehen. aktuell
- 01.09.2025 004 -
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer GTS Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 125 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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