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Jahresabschlussprüfung Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG.
Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG · Lüdenscheid · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenJahresabschlussprüfung Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG.🏆 Grant Thornton AG · Düsseldorf
- Grant Thornton AG · Düsseldorf Mittleres Unternehmen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die "Märkische Gesundheitsholding" ist ein kommunaler Unternehmensverbund in privater Rechtsform. Der Konzern stellt mit zwei Krankenhäusern, einem Medizinischen Versorgungszentrum, einer ambulanten Reha-Klinik mit fünf Standorten, drei Seniorenzentren und zwei Dialyseeinrichtungen einen wesentlichen Teil der Gesundheitsversorgung im Märkischen Kreis sicher. Unter dem Dach der Holding werden zudem ein Hospiz und vier Servicegesellschaften betrieben. Das Klinikum Lüdenscheid ist mit seinen 28 Kliniken und Instituten ein Krankenhaus der Maximalversorgung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sucht die Auftraggeberin einen geeigneten Auftragnehmer der sowohl die Prüfung des Jahresabschlusses der verbundenen Unternehmen, als auch die konsolidierte Prüfung vornehmen kann.
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 Pkt.
60
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Qualität 30 Pkt.
Berufserfahrungen der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter
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Kosten 10 Pkt.
Umsetzungskonzept mit Projektkalkulation: Im Umsetzungskonzept hat der Bieter Angaben zur Projektkalkulation. Die Projektkalkulation hat pro Auftraggeber und verbundenem Unternehmen die einzelnen Leistungsschritte der Prüfung sowie die kalkulierte Stundenanzahl des/der Wirtschaftsprüfers/in und des/der Prüfassistenten/in darzustellen. Die Projektkalkulation dient neben der Überprüfung, ob die Bieter einen ordnungsgemäßen Prüfansatz gewählt haben und die Komplexität des Leistungsinhaltes erkannt haben, auch einer möglicherweise erforderlichen Angemessenheitsprüfung der Pauschalpreise. Auf § 60 VgV wird ausdrücklich verwiesen. Angebote deren kalkulierte Stundenzahl um mehr als 10 % nach unten von dem Durchschnitt aller Angebote oder von dem nächsten Angebot abweichen, können auf die Angemessenheit untersucht werden und gegebenenfalls von der Wertung ausgeschlossen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nur unter den Voraussetzungen des § 160 GWB gegeben ist. § 160 GWB lautet: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 64 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Grant Thornton AG1 Veröffentlichung
- 20.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 407 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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